Schwerarbeiter-Regelung für Justizwache
Der Ministerrat hat die Schwerarbeiter-Regelung für Justizwachebeamtinnen und -beamten geändert, so Justizministerin Alma Zadic und ÖVP-Klubchef August Wöginger nach dem Ministerrat. Dies sei ein wichtiger Schritt im Sinne der Gerechtigkeit.
Justizwachebeamte können künftig - wie Polizisten und Soldaten - die Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen und mit 60 Jahren in Pension gehen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Dienstzeit im direkten Kontakt mit Insassen stehen.
Gleichbehandlung mit Polizisten und Soldaten
Die neue Regelung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. „Ich glaube, dass das im Sinne der Gerechtigkeit eine große Sache ist“, sagte Zadic. Die Aufnahme der Justizwachebeamten in die Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten sie ein Zeichen der Wertschätzung. „Gut Ding braucht manchmal Weile, das trifft hier zu“, ergänzte Wöginger. Dieser Schritt, der gefehlt habe, sei im Sinne der Gleichbehandlung mit Polizisten und Soldaten wichtig.
Betroffen sind Beamte, die in Abteilungen arbeiten, in denen Insassen untergebracht sind oder in Anstaltsbetrieben und Werkstätten, in denen Insassen ausgebildet und beschäftigt werden. Insgesamt sind in Österreich etwa 3.300 Justizwachebeamten im Exekutivdienst beschäftigt. Mit der neuen Regelung wird einer langjährigen Forderung der Justizwache Rechnung getragen. Seit 2006, als die Polizei in die Schwerarbeiterreglung aufgenommen wurden, fordern dies auch die Justizwache-Bediensteten. Die Gleichstellung wurde ihnen immer wieder versprochen, im Juli 2019 gab es auch eine Entschließung dazu im Nationalrat. Nun wird sie mit 1. Jänner 2023 umgesetzt.