Politik/Inland

Prozessauftakt gegen Ex-EU-Abgeordneten Seeber endet mit Unschuldsbekundungen

Der erste Prozesstag gegen den Tiroler Ex-EU-ÖVP-Abgeordneten Richard Seeber ist am Montag am Innsbrucker Landesgericht mit Unschuldsbekundungen zu Ende gegangen. Sowohl Seeber als auch sein mitangeklagter 65-jähriger rumänischer Berater bekannten sich "nicht schuldig". Der 59-jährige Seeber soll zwischen 2006 und 2010 Scheinrechnungen des externen Beraters vorgelegt haben, der ihn bei seiner Arbeit unterstützt haben soll. Es soll aber keine Leistungen gegeben haben.

"Falsche Information zum falschen Zeitpunkt ist tödlich"

Seeber - dem das Verbrechen des schweren Betruges vorgeworfen wird - blieb zu Beginn des Verfahrens dabei, dass alles rechtens gewesen sei. Dass keine Unterlagen über die Arbeit des Beraters vorliegen würden, erklärte Seeber damit, dass die E-Mails gelöscht wurden, weil diese niemand mehr gebraucht habe. Außerdem wollte er nicht, dass Informationen in falsche Hände geraten. "Eine falsche Information zum falschen Zeitpunkt ist tödlich", sagte der frühere Politiker, der zwischen 2004 und 2014 im EU-Parlament saß. Er habe auch seine E-Mail-Adresse mehrmals gewechselt. Ob andere Unterlagen - wie jene seiner Assistentinnen an ihn - weggeworfen wurde, wisse er nicht, das sei ihm auch "wurst" gewesen.

An einzelne Leistungen konnte er sich nicht mehr erinnern, dennoch konnte er ein Beispiel geben, wo es etwa um CO2-Normen ging oder um die Vermittlung von Interviews mit rumänischen Medien nach einem Chemieunfall. Für Strafrichter Andreas Mair war in seiner Befragung aber einigermaßen unverständlich, dass der Berater nicht in Brüssel gearbeitet habe. Seebers Assistentinnen hätten ihn nämlich nicht im Büro gesehen. "Lobbyisten sind ja auch vor Ort", bemerkte der Vorsitzende des Schöffensenats. Seeber meinte, er habe seinen Bekannten benötigt, da dieser Sprach- und Ortskenntnis gehabt habe und ihn bei seiner Arbeit im Regional- und Umweltausschuss unterstützt habe. "Ich konnte mich nicht auf ein Büro bestehend aus Studienabgängern verlassen", begründete er das Engagements des 65-jährigen Rumänen.

Erste Vorwürfe 2013

"Was wir da haben, ist de facto die Metastase einer politischen Intrige", war Seebers Anwalt Markus Orgler in seinem Plädoyer überzeugt. Die Vorwürfe wurden erstmals 2013 erhoben - also drei Jahre nachdem die Beratungstätigkeit beendet wurde, aber kurz vor der Listenerstellung für die EU-Wahl 2014. "Wenn jemand diesen Vorwurf hat, ist er politisch tot", sagte der Verteidiger. Seeber habe sich manchmal "nicht so verhalten wie es gewisse Lobbys haben wollten", stellte er in den Raum.

Orgler führte ins Treffen, dass Seeber aufgrund des Freien Mandats niemandem Rechenschaft schuldig sei: "Wenn er jemand in die Glaskugel schauen lässt, ist das aus unserer Sicht nicht intelligent, aber es steht ihm zu". Seeber habe damals - nachdem die EU-Osterweiterung über die Bühne gegangen war - im Regional- und Umweltausschuss gearbeitet. Er habe daher auch viel mit Rumänien zu tun gehabt und seinen Bekannten - mit dem er schon seit Jahren geschäftlich verbunden war - zurate gezogen und in weiterer Folge dann auch dafür bezahlt.

Er habe Allianzen in den Neo-EU-Staat aufbauen wollen, argumentierte der Anwalt. Er bestritt außerdem die Unrechtmäßigkeit der Geldflüsse dahingehend vehement, dass Seeber davon selbst keinen Nutzen gehabt habe. "Es gab also kein Motiv", sagte er und: "Niemand bereichert jemand anderen altruistisch in dieser Größenordnung!" Die Schadenshöhe soll bei rund 400.000 Euro liegen.

Für Staatsanwalt Wolfgang Handler dagegen war klar, dass keine Leistung erbracht wurde. Seeber und der 65-Jährige seien seit Mitte der 1980er-Jahre miteinander verbunden, auch in geschäftlicher Hinsicht. Nach 2010 wurde die Beratertätigkeit auf die Tochter des Zweitangeklagten übertragen. Was den Staatsanwalt verwunderte war, dass sie gar kein Deutsch gesprochen habe. Dies war laut Seeber aber nicht so wichtig, da auf Englisch gearbeitet wurde.

Außerdem führte der öffentliche Ankläger den Arbeitsaufwand ins Treffen, den der 65-Jährige geleistet habe. Teils seien 116 Stunden in der Woche gearbeitet worden - und das neben anderen geschäftlichen Aufgaben. Zudem sei das Arbeitsportfolio für die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) auffällig: Der Rumäne müsse demnach ein "Universalgenie" sein.

Dieser meinte in seiner Einvernahme, dass er für Seeber "keine hochwissenschaftlichen Arbeiten" verfasst habe, sondern "politische Arbeiten". Es sei vor allem um "Transformationsprozesse in den neuen Mitgliedsstaaten" gegangen, gab er zu Protokoll. Seine Beratung lieferte er meist in mündlicher Form ab, jedes Wochenende habe er dem EU-Parlamentarier aber eine schriftliche Zusammenfassung seiner Tätigkeiten zukommen lassen. Nach dem Verkauf seines Unternehmens in Rumänien sei aber sein Computer weggekommen, daher gebe es dafür auch keine schriftlichen Beweise mehr, erzählte der 65-Jährige sehr ruhig. "Ich bin sehr überrascht, dass ich hier vor Ihnen stehe. Ich habe in meinem Leben nie etwas verrechnet, was nicht stimmte", hielt er fest. "Wenn ich etwas bereue, dann das, dass ich nichts archiviert habe", meinte er.

Ob der 65-Jährige in Österreich überhaupt verfolgt werden kann, stellte sein Verteidiger Hans Kristoferitsch indes infrage. Weder der mutmaßliche Tat- noch der Erfolgsort sei Österreich gewesen. Auch für den Richter müsse diese Frage - am Ende des Verfahrens - noch geklärt werden. Dass beim Mitangeklagten keine Unterlagen für die erbrachte Arbeit gefunden wurden, erklärte der Verteidiger zudem damit, dass sie weder für Seeber noch für den Berater Relevanz hatten. Er argumentierte, dass sein Mandant für die Arbeit sehr wohl Zeit gehabt hätte, da er durch die Tätigkeit in seinem Familienunternehmen flexibel gewesen sei.

Dem Rumänen wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug zur Last gelegt. Ihm und Seeber drohen im Falle einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft. Die EU-Gelder sollen direkt auf das Konto des Beraters und dessen Tochter überwiesen worden sein. Der zweite Verhandlungstermin wurde für den 20. Oktober angesetzt. Dann sollen Zeugen - darunter Seebers Frau sowie die Tochter des Beraters - zu Wort kommen. Aufgrund eines Corona-Falles im Umfeld Seebers in Brüssel war der Prozessauftakt, der bereits vergangenen Montag über die Bühne hätte gehen sollen, um eine Woche verschoben worden.