Pflege - Neues Paket soll weitere Verbesserungen bringen
Die Bundesregierung bringt im Pflegebereich (nach den Reformen 2022/2023) nun ein weiteres Paket auf den Weg. Die am Mittwoch nach dem Ministerrat vorgestellten fünf Punkte sehen vor, dass das Pflegestipendium für Berufsumsteiger künftig auch für das Fachhochschulstudium möglich ist. Geschaffen werden soll u.a. auch eine Kompetenzstelle für schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Ersatzpflege für pflegende Angehörige soll auch tageweise nutzbar werden.
Darüber hinaus sollen bundesweite Standards für Sozialbetreuungsberufe geschaffen und auch die Kompetenzen von Heimhilfen erweitert werden. Die Umsetzung wird hier über eine sogenannte 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Bundesländern erfolgen. Bringen soll die Reform auch mehr Transparenz bei der Abrechnung von 24-Stunden-Betreuungskräften. Ein Teil der Maßnahmen soll noch im Herbst in Kraft treten, einige mit Jänner 2025, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) im gemeinsam mit ÖVP-Klubobmann August Wöginger abgehaltenen Pressefoyer nach dem Ministerrat. Die notwendigen Beschlüsse im Nationalrat sollen noch vor dem Sommer erfolgen.
Die Bundesregierung begründet die Maßnahmen mit Verweis auf die steigende Zahl älterer Menschen in Österreich, womit auch der Bedarf an Betreuung und Pflege und nach qualifiziertem Personal steige. Auch verwies die türkis-grüne Regierung auf die bereits gesetzten Schritte der vergangenen Jahre - etwa auf die Gehaltszuschüsse für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pflege, die sechste Urlaubswoche für Mitarbeiter ab 43 Jahren, den Ausbildungszuschuss von 600 Euro und das Umsteiger-Pflegestipendium von mindestens 1.500 Euro pro Monat.
7.000 haben das Pflegestipendium bisher in Anspruch genommen
Im Detail sollen ab September 2024 auch jene Berufsumsteiger bzw. -umsteigerinnen das Pflegestipendium erhalten, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Universität oder Fachhochschule absolvieren. Im vergangenen Jahr haben laut Regierungsangaben mehr als 7.000 Personen das Pflegestipendium in Anspruch genommen. Das Stipendium ist für jene Personen gedacht, die aus einem bestehenden Beruf in Betreuung und Pflege umsteigen und deshalb während der Ausbildung auf ihr Einkommen verzichten müssen.
Der Mindestbetrag liegt im Jahr 2024 bei mehr als 1.500 Euro monatlich. Bisher konnte man es bei Ausbildungen zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und in Sozialbetreuungsberufen beziehen. Für die Diplom-Ausbildung gab es das Stipendium bisher nur an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen. Nachdem diese Ausbildung ausläuft, erhalten künftig auch Auszubildende an Fachhochschulen dieses Stipendium. Voraussetzung ist die Erfüllung der bestehenden Ausbildungsrichtlinie des AMS. Ein Antrag ist damit frühestens zwei Jahre nach Beendigung der Ausbildungspflicht oder der Matura möglich.
Eine Vereinfachung soll es bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Nostrifikation) von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal geben, für die die Fachhochschulen verantwortlich sind. Dafür wird eine neue Kompetenzstelle geschaffen, die zentrale Anlauf- und Servicestelle sein soll - und zwar für die Antragsteller und Antragstellerinnen, die Arbeitgeber und auch für die Fachhochschulen. Unterstützung soll die Kompetenzstelle auch jenen Pflegekräften bieten, die zur Anerkennung ihres Abschlusses Ergänzungsprüfungen benötigen: Die Förderung des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) für die erforderlichen Kurse, Prüfungen oder Lehrgänge wird auf bis zu 2.500 Euro erhöht.
Eine bundeseinheitliche Weiterentwicklung solle es bezüglich der Standards für Sozialbetreuungsberufe geben - betreffend Berufsbild, Tätigkeit und Ausbildung. Die Altersgrenze für alle Sozialbetreuungsberufe wird bundesweit auf 18 Jahre gesenkt. Bisher mussten manche junge Erwachsene nach ihrer Ausbildung warten, bevor sie als Fach- oder Diplom-Sozialbetreuer bzw. -betreuerin arbeiten durften.
Erweitert werden sollen die Kompetenzen der Heimhelferinnen und Heimhelfer: Sie dürfen künftig beispielsweise Augen- und Ohrentropfen verabreichen oder den Blutdruck messen. Die Bundesländer und der Bund haben laut Regierung eine entsprechende 15a-Vereinbarung gemeinsam ausgearbeitet, im nächsten Schritt soll auch ein Beschluss durch den Nationalrat erfolgen.
Eine Ausweitung gibt es bei der sogenannten Ersatzpflege für pflegende Angehörige. Diese erhalten künftig schon ab dem ersten Tag finanzielle Unterstützung für eine solche Ersatzpflege. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche "frei nehmen". Bisher war eine finanzielle Unterstützung erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich. Die Höhe liegt je nach Pflegestufe bei maximal 1.200 bis 2.500 Euro pro Jahr. Förderbar sind maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Auch wird der Bezieher-Kreis erweitert, und zwar auf Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, Pflegeeltern sowie Tanten und Onkel.
Mehr Transparenz soll eine neue Verordnung bei den selbstständigen 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuern bringen. Die laut Regierung rund 34.000 Personenbetreuer werden zum Großteil von Agenturen vermittelt, die jeweils einen Vertrag mit der betreuten Person und ihrer Betreuungskraft abschließen. Vermittlungsagenturen müssen künftig bei der ersten Kontaktaufnahme und in ihren Werbeunterlagen ein Kostenblatt zur Verfügung stellen. Angeführt werden müssen der Preis der Vermittlungstätigkeit, die Leistungen der Vermittlungsagentur, die Gesamtkosten sowie die Zahlungsmodalitäten. Verpflichtend ist auch die Angabe, ob die Vermittlungsagentur eine Inkassovollmacht für die Personenbetreuerinnen und -betreuer anbietet.
Auch soll im Bereich der 24-Stunden-Betreuung ein zusätzlicher Fokus auf digitale bzw. Online-Weiterbildung gelegt werden. Die Gesundheit Österreich GmbH wird dazu in den kommenden Tagen und Wochen Videos veröffentlichen, die kurz und prägnant Wissen zu verschiedenen Themen betreuungsrelevanten Themen liefern soll - etwa Hilfe bei Bewusstseinsverlust, Grundprinzipien der Mobilisation, Unterstützung nach Sturz oder zu Ernährung und Hygiene. Abrufbar sein werden die Videos auf den Informationsseiten pflege.gv.at und gesundheit.gv.at.