Experte: 300 Euro weniger für bestimmte Ausländer rechtswidrig
Die geplante Mindestsicherungs-Regelung ist nicht unbedingt verfassungs- bzw. EU-rechtskonform. Juristen halten die 300 Euro in Form eines Arbeitsqualifizierungsbonus für problematisch. Das EU-Recht gebiete für Asylberechtigte den gleichen Zugang zu Sozialhilfe wie für Staatsangehörige, stellte EU-Rechtler Franz Leidenmühler fest. Für den Juristen Theo Öhlinger ist außerdem fraglich, ob die verbleibenden 563 Euro genug sind.
Die Regierung bleibt in ihrem Plan für eine bundesweite Regelung zwar prinzipiell bei 863 Euro Basis. Aber 300 Euro davon sollen nur an Inländer (mit Pflichtschulabschluss) bzw. Ausländer mit guten Deutsch- oder sehr guten Englischkenntnissen ausgeschüttet werden.
Das wäre aus Sicht des Linzer Europarechtlers Leidenmühler rechtswidrig. Den vollen Bezug an die Deutschkenntnisse zu koppeln widerspreche einer EU-Richtlinie, wonach Asylberechtigte den gleichen Zugang zu notwendiger Sozialhilfe haben müssen wie Staatsbürger: "Es darf daher für Asylberechtigte keinerlei diskriminierende Zugangsvoraussetzung geben - was der Nachweis von Sprachkenntnissen wäre", sagte er laut Standard.
Öhlinger warnt vor Armut
Ohne diesen Bonus bleiben für den Erstbezieher 563 Euro (plus niedrigere Beträge für weitere Personen bzw. Kinder im Haushalt). Ob damit ein Mindestmaß an Existenz in Würde gesichert ist, sei "sehr fraglich, das müsste man näher prüfen", sagte der Verfassungsrechtler Öhlinger. Und auch er sieht eine mögliche Ungleichbehandlung von anerkannten Flüchtlingen beim erforderlichen Nachweis von Deutschkenntnissen.
Dass nicht anerkannte Flüchtlinge eine Wartefrist auf Mindestsicherung haben - und damit verhindert wird, dass Menschen nur wegen Sozialleistungen nach Österreich kommen - ist für Öhlinger prinzipiell zulässig. Fraglich ist für ihn aber die Dauer. Die von der Regierung geplanten (ausnahmslos) fünf Jahre für alle EU-Bürger und nicht asylberechtigte Drittstaatsangehörige könnten aus seiner Sicht zu lang sein.