Energiekostenzuschuss: Hilfe für Unternehmen steigt deutlich
Von Michael Hammerl
Der Druck der Wirtschaftsvertreter und Landeshauptleute war groß: Noch vor Weihnachten sollte die türkis-grüne Bundesregierung neue Hilfsmaßnahmen präsentieren. Da deutsche Betriebe ab kommendem Jahr von einer Gaspreisbremse profitieren, stand die Befürchtung im Raum, dass Österreich ohne ein vergleichbares Modell Wettbewerbsfähigkeit einbüßen könnte.
ÖVP und Grüne legten sich schnell fest, dass Österreich nicht den deutschen Weg gehen werde. Das Austro-Modell präsentierten Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) dann am Donnerstag: einen Energiekostenzuschuss.
Den gibt es prinzipiell bereits. Auf Basis einer EU-Richtlinie hat Österreich einen Energiekostenzuschuss umgesetzt, der rückwirkend von Februar bis September 2022 gilt. Dabei fördert der Bund energieintensiven Unternehmen rund 30 Prozent ihrer Mehrkosten auf Energie - wenn ihre jährlichen Energiekosten drei Prozent des Umsatzes betragen.
Nun steht fest: Dieser "Energiekostenzuschuss 1" wird mit einer eigenen Antragsphase bis Ende Dezember 2022 verlängert. Neben Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe werde nun auch Dampf gefördert, verkündete die Regierung. Ein neuer "Energiekostenzuschuss 2", ebenso auf EU-Basis, erweitert und verlängert die Hilfen für Industrie und Wirtschaft dann von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023. Wie sieht dieser neue Zuschuss konkret aus?
Energiekostenzuschuss 2: Fristen und Fakten
3.000 bis 150 Millionen Euro kann der Bund im Rahmen des zweiten Zuschusses im kommenden Jahr auszahlen. "Der Energiekostenzuschuss 2 wird den Standort wettbewerbsfähig halten", sagte Kocher. Er glaube, dass Österreichs Modell im Vergleich zum deutschen Weg "treffsicherer" sei. Und: Österreichs Modell gleiche das deutsche bei der Förderhöhe in Summe aus.
Insgesamt gibt es laut Kocher beim Energiekostenzuschuss 2 fünf Förderstufen - während es beim Energiekostenzuschuss 1 vier gab. Auch neu: Für eine Förderhöhe bis zu 100 Millionen Euro gilt kein Mindestenergieverbrauch mehr. Die Förderungen teilen sich wie folgt auf:
- Stufe 1: Unternehmen, die in diese Stufe fallen, fördert die Republik 60 Prozent ihrer Mehrkosten auf Energie - und zwar Kosten über den hundertprozentigen Energieosten aus dem Jahr 2021. Der Zuschuss wird erst dann ausbezahlt, wenn die Förderung mindestens 3.000 Euro ergibt. Beim Energiekostenzuschuss 1 galt noch eine Förderuntergrenze von 2.000 Euro. Stufe 1 endet bei einer Förderhöhe von zwei Millionen Euro. Den Zuschuss können auch Betriebe beantragen, die nicht energieintensiv sind.
- Stufe 2: Auch hier gelten keine Vorgaben bei der Energieintensität, die Förderung reicht von zwei bis vier Millionen Euro. Allerdings - und das gilt auch für die folgenden Stufen - werden anteilig nur noch 70 Prozent des Jahresverbrauchs 2021 gefördert. Und zwar ab jenen Mehrkosten auf Energie, die um 50 Prozent höher sind als der damalige Preis. Ab diesem Zeitpunkt fördert der Staat 50 Prozent der Mehrkosten.
- Stufe 3: Die Förderhöhe in dieser Stufe reicht von vier bis 50 Millionen Euro. Es gelten zwei Unterschiede zu Stufe 2: Der Staat fördert 65 Prozent der Mehrkosten. Grundvoraussetzung dafür ist zudem, dass die Energiekosten 2021 mindestens drei Prozent des Umsatzes ausgemacht haben oder im ersten Halbjahr 2022 sechs Prozent.
- Stufe 4: Sie gilt von 50 bis 150 Millionen Euro und unterscheidet sich dahingehend von Stufe 3, dass 80 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.
- Stufe 5: Diese Stufe ist neu. Sie erstreckt sich von vier bis 100 Millionen Euro Förderung und gilt für all jene Unternehmen, die nicht energieintensiv sind und deshalb von der dritten und vierten Stufe nicht profitieren. Gefördert werden 40 Prozent der Mehrkosten.
Kostenintensiv
Was kostet der Energiekostenzuschuss 2? Es lasse sich nicht genau abschätzen, aber er gehe von einer Belastung des Budgets "vom mittleren bis hohen einstelligen Milliardenbereich" aus, so Kocher. "Das entspricht ungefähr dem, was Deutschland ausgibt." Die Förderung diene dazu, Unternehmen zu unterstützen, betonte Kocher. Heißt: Preissteigerungen werde man "genau beobachten". Für den Energiekostenzuschuss 1 sind 1,3 Milliarden Euro budgetiert.
Weitere Kriterien
Für die Abwicklung sind das Wirtschaftsministerium und die Förderbank aws zuständig. Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss 1 wurde die Förderintensität in Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Von der Förderung ausgenommen sind staatliche, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Betriebe. Auch der Banken- und Finanzbereich bekommt nichts.
Voraussetzung für die Förderungen sei "steuerliches Wohlverhalten", heißt es. In den Stufen 3 bis 5 gelten zudem Einschränkungen bei den Gewinnen.
Für den ersten Energiekostenzuschuss haben sich 87.000 Unternehmen angemeldet. Anträge können noch bis 15. Februar 2023 gestellt werden. Bisher wurden rund fünf Millionen Euro ausbezahlt.
Wie Österreich energieeffizienter werden soll
Zudem schickte die Regierung am Donnerstag das Energieeffizienzgesetz in Begutachtung, verkündete Gewessler. "Wir werden einen rechtlichen Rahmen schaffen, damit wir beim Energiesparen konsequent vorankommen."
Bis 2030 soll der gesamte Energieverbrauch um rund ein Fünftel sinken. "Damit liegen wir über dem Ziel, das die EU vorgibt", sagte Gewessler. Man wolle Haushalte und Betriebe jährlich mit 190 Millionen Euro bis 2030 unterstützen. Das gelte vor allem für ärmere Haushalte und Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, denen beim Umstieg geholfen werden sollen.
Jedes Jahr werden zudem drei Prozent der Bundesgebäude "auf den neuesten Stand gebracht", damit auch der öffentliche Bereich energieeffizienter werden, so Gewessler. Den Energieverbrauch analysieren werde die Regulierungsbehörde E-Control.
Große Unternehmen müssten alle vier Jahre einen Energiesparplan im Rahmen sogenannter Energie-Audits vorlegen, wollen sie beim Umstieg Hilfe erhalten.