Politik/Inland

Drittes Geschlecht: Opposition und Grüne fordern Aus für Kickl-Erlass

Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, haben ein Recht darauf, eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister und in Urkunden zu erhalten. Dies gilt seit der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) der Klage von Herm Alex Jürgen*am 15. Juni 2018 stattgegeben hat, allerdings:

Eine Verordnung des ehemals zuständigen FPÖ-Innenministers Herbert Kickl erschwert die Eintragung.

 

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Laut Verordnung verlangt das dritte Geschlecht eine "fachmedizinische Begründung" - "64 Organisationen aus queeren, sozialen, sexualpädagogischen und anderen Bereichen" verlangen jetzt in einem offenen Brief von Innenminister Karl Nehammer die Aufhebung der Kickl-Verordnung.

Konkret heißt es in dem offenen Brief: "Anspruch auf die dritte Option haben demnach aktuell nur jene Personen, die mit medizinischen Gutachten eine Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG) belegen können - obwohl der VfGH im Juni 2018 klargestellt hat, dass Menschen nur „jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen.“ Im Februar 2020 gab es überdies eine weitere Entscheidung des LVwG OÖ, die den Erlass als nicht bindend sowie den Eintrag „inter“ für Alex Jürgen bestätigt, zusätzlich zur Option „divers“.

Die Organisationen fordern, dass der dritte Geschlechtseintrag allen Menschen offenstehen soll - und zwar unabhängig "ihrer individuellen körperlichen Geschlechtsmerkmale". Vom VfGH hätte es diesbezüglich schon 2009 ein entsprechendes Erkenntnis gegeben, in dem klargestellt worden sei, "dass der Geschlechtseintrag die Geschlechtsidentität und nicht körperliche Merkmale repräsentiert".
Neben den Einträgen “weiblich”, “männlich”, “offen” und “divers” muss auch der Eintrag “inter” zur Verfügung stehen, so die Forderung. "Die Regelung bezüglich eines medizinischen Expert*innenboards (sog. VdG-Board) ist überflüssig und zu streichen - eine Änderung nach Selbstauskunft beim Standesamt muss ausreichen."

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"Verbohrt und erschreckend"

Unterstützt wird das Ansinnen von Neos und SPÖ. Und den Grünen. "Die Schikane von intergeschlechtlichen Menschen muss ein Ende haben", sagt Ewa Ernst-Dziedzic, LGBTI-Sprecherin in einer Aussendung. Die Reparatur des Kickl-Erlasses zur Umsetzung der VfGH-Entscheidung sei mit der ÖVP verhandelt worden und müsse nun umgesetzt werden, hieß es.Neos-Abgeordneter Yannick Shetty kritisiert Kickls Verordnung scharf und bezeichnet selbige ebenfalls als "reine Schikane und Blockade eines Höchstgerichtsurteils, dass der FPÖ ideologisch nicht passte. Dass ein ÖVP-Innenminister genau so verbohrt ist, ist erschreckend." Ähnlich scharf in der Kritik ist die SPÖ.

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"Wir verurteilen auf das Schärfste, dass Innenminister Nehammer den sogenannten Kickl-Erlass zum dritten Geschlecht weiter hochhält. Der Innenminister ist aufgefordert, den Erlass aufzuheben und endlich einen rechtssicheren, dem VfGH-Erkenntnis entsprechenden Rechtszugang zum Geschlechtseintrag inter/divers zu ermöglichen", fordern die SPÖ-Nationalratsabgeordneten Petra Bayr, Gabriele Heinisch-Hosek, Eva-Maria Holzleitner und Katharina Kucharowits in einem Entschließungsantrag.