Causa Firtasch: Landesgericht Wien lehnte Wiederaufnahmeantrag ab
Das Landesgericht (LG) Wien hat den Antrag des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch auf Wiederaufnahme seines Auslieferungsverfahrens abgelehnt und diesen Beschluss am 16. März auch Firtaschs Anwälten zugestellt. Dies erklärte am Montag ein Gerichtssprecher der APA. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sommer 2019 Auslieferung des Ukrainers an die USA für zulässig erklärt hatte, hatte ein Wiederaufnahmeantrag damals eine drohende Überstellung verhindert.
Die Entscheidung des Landesgerichts hatte bedingt durch die große Menge an eingereichten Dokumenten, Corona-bedingten Kommunikationsproblemen und Richterwechseln vergleichsweise lange auf sich warten lassen. Firtaschs Anwälte haben nun erneut die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und zumindest die Chance, eine Auslieferung ihres Mandanten erneut zu verhindern. Die Pläne der Verteidigung sind einstweilen jedoch unbekannt - Firtasch-Anwalt Rüdiger Schender gab auf Anfrage der APA am Montag keinen Kommentar zur Causa ab.
Keine formalen Schritte haben die Anwälte des Ukrainers jedenfalls bisher in Bezug auf jenen Ausreiseantrag gesetzt, den Firtaschs US-amerikanischer Vertreter Lanny Davis am 26. Februar angekündigt hatte. Firtasch wolle temporär in der Ukraine zurückkehren, um zu der Verteidigung seiner Heimat beizutragen, und würde die österreichischen Behörden um eine diesbezügliche Erlaubnis bitten, hatte es in einer Presseaussendung geheißen. "Ein Antrag auf Ausreise ist bis dato nicht gestellt worden", informierte am Montag ein Sprecher des LG Wien.
Die USA beantragen seit 2014 die Auslieferung Firtaschs im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen an indische Politiker in Höhe von mindestens 18,5 Millionen Dollar bei einem nie realisierten Titangeschäft. Firtasch bestreitet die Vorwürfe. Im März 2014 wurde er in Österreich festgenommen, aber gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt. In erster Instanz hatte das Landesgericht Wien gegen eine Auslieferung entschieden, weil die Anklage politisch motiviert sei. Das OLG dagegen erklärte im Februar 2017 die Auslieferung Firtaschs für zulässig, was schließlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt wurde. Auch der damalige Justizminister Clemens Jabloner erteilte schließlich die erforderliche Zustimmung zur Überstellung, die jedoch durch eine Entscheidung des LG Wien im Zusammenhang mit Firtaschs Wiederaufnahmeantrag aufgeschoben wurde.