Politik/Inland

Strengere Einreise-Regeln: Was Sie ab Montag beachten müssen

Reisen sind ein Risiko – das war nach den Lockerungen im Juni von vornherein klar. Einige Cluster entstanden schon vor Wochen durch Rückkehrer vom Balkan, jetzt steigen auch die Fallzahlen in den Tourismusgebieten.

Eine Regelung zu gestalten, die dem Einhalt gebietet, ist aber komplizierter als gedacht. Offenbar wollte die türkis-grüne Regierung nach dem Fiasko vor dem Verfassungsgerichtshof diese Woche (dieser hatte zwei Corona-Verordnung für gesetzeswidrig erklärt) kein Risiko mehr eingehen.

Angekündigt wurden die Restriktionen am Dienstag, über der entsprechenden Verordnung brüteten Experten im Gesundheitsministerium und Fachjuristen dann bis Freitagnacht. Und die Verordnung ist in manchen Punkten strenger als erwartet.

Nach Verwirrung: Negativer Test verpflichtend

Das Ministerium musste am Samstagvormittag allerdings noch eine Klarstellung vornehmen. Die Einreise nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist laut Gesundheitsministerium entgegen zuvor anderslautender Interpretation aus dem Ressort doch in jedem Fall nur mit negativem PCR-Test möglich. 

Damit gilt für alle Rückkehrer aus den 32 definierten Risikogebieten, dass sie bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen müssen - oder einen solchen dann in der anzutretenden Quarantäne in Österreich innerhalb von 48 Stunden nachholen müssen, erläuterte ein Ministeriums-Experte Samstagmittag gegenüber der APA. Zuvor hatte es - nach mehrmaliger Rückfrage - geheißen, alternativ wäre ein Verbleib in der zehntägigen Quarantäne (ohne Testung) möglich. Das ist aber nun definitiv doch nicht der Fall, so die Auskunft.

 

Grundsätzliches Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige

Für Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz in Österreich gibt es ab Montag, 00.00 Uhr, ein grundsätzliches Einreiseverbot. Ausnahmen gibt es nur bei Einreisen über den Schengenraum und bestimmte Länder, für Schlüsselarbeitskräfte sowie für Durchreisende, die in Österreich keinen Zwischenstopp machen.

Für Personen, die sich derzeit bereits im Ausland befinden, gilt die neue Regelung erst ab 1. August. Sie können also noch rasch zurückkehren.

Bei der Einreise aus 32 Ländern, die als Risikogebiete gelten, braucht es einen negativen PCR-Test – dazu zählen nicht nur, wie bisher gedacht, Länder des Westbalkans, sondern unter anderem auch die USA und Russland. Der KURIER klärt die wichtigsten Fragen:

Welche Länder sind Risikogebiete – und warum?

Es sind Länder, für die wegen ihrer hohen Zahl an Neuinfektionen die (höchste) Reisewarnstufe 6 ausgesprochen wurde. Dazu zählen neben den Ländern des Westbalkans auch EU-Länder wie Portugal, Rumänien, Schweden und die Ukraine (unten die detaillierte Auflistung).

Unter welchen Bedingungen darf man aus diesen Ländern einreisen?

Österreicher, EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer brauchen einen im Gesundheitszeugnis bestätigten negativen PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Wenn eine Testung im Ausland nicht möglich war, muss der PCR-Test innerhalb von 48 Stunden auf eigene Kosten in Österreich durchgeführt werden. Bis der negative Test vorliegt, ist eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten. Betroffene müssen zudem eine Bestätigung ihrer Unterkunft vorlegen – wohl, damit die Gesundheitsbehörde kontrollieren kann.

Unter welchen Bedingungen dürfen Bürger aus Drittstaaten einreisen?

Grundsätzlich, so geht es aus der Verordnung hervor, sind für Drittstaatsbürger ohne Wohnsitz in Österreich die Grenzen dicht.  Eine Ausnahme wird für jene gemacht, die über den Schengen-Raum kommen und einen negativen PCR-Test der vergangenen drei Tage vorlegen können. Aber auch dann müssen sie eine zehntägige Quarantäne antreten. Ursprünglich war von 14 Tagen die Rede. Ein frühzeitiges „Frei-Testen“ ist nicht mehr möglich. Auch sie müssen eine Unterkunftsbestätigung vorlegen. Die Kosten sind selbst zu tragen.

Gibt es eine Ausnahme für Drittstaatsangehörige, die in Österreich arbeiten?

Ja – sie gilt für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte und Diplomaten. Wenn sie sich nicht durchgehend in einem als sicher eingestuften Land aufgehalten haben, dürfen sie einreisen, müssen aber ebenfalls einen negativen PCR-Test vorweisen und die zehntägige Quarantäne einhalten. Aber: Sie können sich sehrwohl frühzeitig „freitesten“: Sobald bei ihnen ein Corona-Test negativ ausfällt, dürfen sie die Quarantäne verlassen und wieder arbeiten.  
Auch Berufspendler dürfen mit Gesundheitszeugnis mit negativem PCR-Test einreisen. Sie müssen nicht in Quarantäne.

Wer darf überhaupt noch frei einreisen?

Österreicher, EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer haben keine Hürden, sofern sie in den vergangenen zehn Tagen in einem Land waren, in dem die Lage stabil ist. Eine gute Nachricht  für alle Urlauber – Italien, Kroatien, Slowenien, Griechenland, Zypern, Spanien gelten (noch) als sicher.

Sind familiäre Verpflichtungen auch ein Grund für eine freie Einreise?

Ja, laut Verordnung aber nur bei „besonderen Gründen“ wie bei der Einreise von Lebenspartnern oder bei Anlässen wie Hochzeiten und Taufen.

Und welche Einschränkungen gibt es für Österreicher in anderen Ländern?

Finnland und Tunesien haben für Österreicher wegen der steigenden Infektionszahlen wieder eine Quarantäne-Pflicht eingeführt.

Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten laut der Verordnung: Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).

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