Das juristische Totschlagargument vom Menschenleben
Österreich ist anders geworden. Sehr anders, auch wenn die meisten es einfach so hinzunehmen scheinen. Schrittweises Hochfahren der Wirtschaft hin oder her - wir leben urplötzlich mit polizeistaatlichen Verhältnissen und gravierenden Einschränkungen unserer Grund- und Menschenrechte, die diktatorischen Regimes bestens anstünden. Oft wurde davon gesprochen, dass dies die neue Normalität sei und dass die alte Normalität nicht mehr zurückkäme. Als aufrechtem Demokraten und Vertreter rechtsstaatlicher Grundsätze müssen einem hier alle Warnlichter angehen. Wie lange nicht? Sehr lange? Oder vielleicht in der gewohnten Form gar nicht mehr?
Einige meiner geschätzten Kollegen, wie etwa Alfred Noll, Peter Bußjäger, Manfred Matzka, Stefan Griller und Nikolaus Forgó haben ihre Bedenken schon zum Ausdruck gebracht. Das tut gut. Es ist beruhigend zu wissen, dass nicht jeder einzelne es nachvollziehbar und richtig findet, von heute auf morgen unter totalitären Bedingungen zu leben – trotz Covid 19. Und als Experte wird man in der Überzeugung bestätigt, dass die gegenwärtigen Maßnahmen nicht mit einem oberflächlichen „angesichts der großen Gefahr sind die derzeitigen Einschränkungen sicher verhältnismäßig“ abgetan werden dürfen.
Im Gegenteil: Verhältnismäßigkeit erfordert viel mehr als nur das öffentliche Interesse an der Bewahrung eines Schutzgutes (wie des Lebens) oder die Angst vor der (möglichen) Ausbreitung einer Gefahr. Verhältnismäßigkeit fordert eine Berücksichtigung der zentralen Faktenlage und eine eingehende Prüfung der Angemessenheit zwischen zu erreichendem Ziel und der dafür eingesetzten Freiheitseinschränkung. Alternativmaßnahmen, die gelindere Mittel anwenden, müssen ausscheiden. Wenn nun angesichts – im Vergleich mit normalen Grippeepidemien - derart niedriger Zahlen an Infizierten und Opfern dennoch extrem eingriffsintensive Maßnahmen gesetzt und sogar eine App-gesteuerte totale Überwachung jedes Einzelnen wie selbstverständlich angedacht wird, dann müssen jedem dem liberalen Denken verbundenen Menschen und vor allem jedem Verfassungsexperten die Grausbirnen aufsteigen.
Datenschutzexperte Forgó hat völlig recht: Das ist die Büchse der Pandora, die – einmal geöffnet – eventuell nie mehr geschlossen werden kann. Das hat aber weniger mit Datenschutz zu tun, als mit einer verfehlt-verzerrenden und höchst brisanten Argumentationsstrategie: Menschenleben zu retten, ist ein unschlagbares Argument, und so wird es ja auch als Rechtfertigung für härteste Maßnahmen gegen Corona stets aus der Tasche gezogen, sobald Kritik laut wird.
Dieses Argument lässt sich jedoch in nahezu allen Bereichen des Staatshandelns ins Treffen führen, wie etwa auch im Verkehr, dem Klimaschutz, bei allen Gewaltdelikten uvam. Überall ließe sich behaupten, die totale Überwachung unter Einsatz von Tracking, Bewegungsprofilen und sogar des automatisierten Abhörens der agierenden Menschen mittels KI und Big Data sei hier erforderlich, um Menschenleben zu retten. Die vielen Verkehrstoten, Opfer der Luftverschmutzung, im Streit vorgefallene Morde oder Körperverletzungen. All dies und noch mehr ließe sich bei totaler Überwachung fast komplett abstellen. Greift der Staat einmal in diese nahezu unerschöpfliche Trickkiste, ist kein Ende absehbar – und wir sind unsere Entscheidungsfreiheit und unsere Privatsphäre wohl endgültig los.
Die Absicht, Leben zu retten, ist kein Patentrezept für die Setzung jeglicher rigider Maßnahmen, die das vielleicht bewerkstelligen könnten. Sonst ließen sich mit diesem Argument zB auch Alkohol und Zigaretten verbieten. Wer weiß, wieviele Menschenleben dadurch jährlich gerettet werden könnten. Der Tod ist (leider) Teil des Lebens und wurde in diesem Umfang auch von unseren freiheitssichernden Grundrechten in ihr Konzept aufgenommen. Die Freiheit der Menschen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, muss zwangsläufig manchmal dazu führen, dass andere zu Schaden kommen. Wer – wie einiger meiner deutschen Kollegen - ohne positivrechtliche Grundlage umfassende Schutzpflichten des Staates konstruieren möchte, sägt dabei zünftig an den Grundpfeilern unseres liberalen europäischen Konzeptes. Auch die Möglichkeit der Rettung von Menschenleben macht Maßnahmen noch lange nicht zu verhältnismäßigen Eingriffen.
Totalitäre Grundrechtseinschränkungen sind keine Bagatellsache. Und ihre verfassungsrechtliche Beurteilung ist keine „juristische Spitzfindigkeit“. Die objektive Prüfung der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen ist auch nicht „dumm“. Im Gegenteil. Schon in der Volksschule haben wir gelernt, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt.
Ja, kein Zweifel: mit einer potentiellen Katastrophe vor Augen gelungene Entscheidungen zu treffen, ist verdammt schwierig. Aber es wird noch schwieriger, eine verfassungsrechtlich angemessene Entscheidung zu wählen, wenn man die Mathematik die führende Rolle einnehmen lässt. Zahlen können eine initiale Entscheidungshilfe sein, nicht mehr. Wenn Zahlen als Rechtfertigungsautomatik für rigide staatliche Maßnahmen eingesetzt werden, schaltet man die grundrechtlichen Abwägungsmechanismen aus und ersetzt sie durch die bloß scheinbare Exaktheit statistischer Berechnungen.
Das Ergebnis der Rechnung mag innerhalb der jeweiligen Bandbreite klar und eindeutig scheinen, doch die zugrundeliegenden Annahmen und die Wahl der Stichproben ist es, die bewirken, ob es in die eine oder die andere Richtung ausschlägt. Manipulationen und Einflussnahmen sind so Tür und Tor geöffnet; die Exaktheit bleibt Illusion.
Und nahezu unmöglich wird es, verfassungsrechtlich korrekt zu handeln, wenn die Beachtung grundrechtlicher Notwendigkeiten als „juristische Spitzfindigkeit“ angesehen wird oder wenn Berater, die sich gegen die Meinung des Regierungschefs stellen, einfach als die „falschen“ Experten abqualifiziert werden und sie daraufhin das Beratungsgremium verlassen (müssen).
Vielleicht ist die Situation ja so gefährlich, dass auch die Meinungsfreiheit jetzt anders gehandhabt werden muss als vor Covid-19. Vielleicht liegt man bei der Handhabung der gegenwärtigen Lage aber auch generell einfach daneben. Seien wir ehrlich: Egal, ob es sich um eine „echte“ Krise handelt oder um einen mithilfe massiver medialer Online-Präsenz panikmachender Detailsichten herbeigeredeten negativen Hype: Wenn Bürgern pauschal die Bewegungs- und Reisefreiheit genommen und die Wirtschaft durch die massive Einschränkung der Erwerbsfreiheit getroffen wird wie von einer Cruise Missile sind Aussagen wie die oben nur ansatzweise zitierten nicht angebracht. Und noch mehr: Sie gehen in einem demokratischen Rechtsstaat gar nicht.
Dafür würden sie jedem modernen diktatorischen Leader bestens zu Gesicht stehen. Seien wir einfach direkt: Wären derartige Maßnahmen nicht von einer türkis-grünen Regierung, sondern unter blauer Beteiligung gesetzt worden, gäbe es massivste Proteste und umfassende Widerstände aus allen Lagern. Wir lernen: Es kommt ganz und gar nicht darauf an, wer Maßnahmen setzt, die an totalitäre Staaten gemahnen. Vertrauen ist hier immer Fehl am Platz. Es geht vielmehr nur um Art und Inhalt der Maßnahmen und was sie für die Grundfesten des Staatswesen und für die Bevölkerung bedeuten.
Tatsache ist, dass es derartige Grundrechtseinschränkungen zuletzt in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts gegeben hat. Und klar ist auch, dass auch bei einem harten Kurs gegen Covid-19 von den handelnden Politikern mehr Achtung gegenüber den Grundfesten unseres liberalen Systems aufzubringen ist. Unsere rechtstaatlichen Grundkonzepte sind historisch aus vielen Unrechtserfahrungen heraus entstanden, und das mit gutem Grund. Kann der Staat mehr oder weniger frei entscheiden, mit welchen Mitteln er Ziele verfolgt, ist es mit der Freiheit des Einzelnen vorbei. Akteuren, die unsere liberalen Errungenschaften der Kategorie juristischer Spitzfindigkeiten nahebringen, kann man nur mit auf den Weg geben, dass wir - wie es Forgo richtig dargelegt hat - unser freiheitliches Staats- und Menschenbild auch in Zeiten der Krise bewahren müssen.
Ja, ein Konzept zur Bekämpfung der unkontrollierten Ausbreitung von Covid 19 ist wichtig. Zustände, wie sie augrund anderer bzw ungünstiger Rahmenbedingungen zB in Italien und in New York aufgetreten sind, müssen verhindert werden. Was wir jedoch nicht brauchen, ist ein von schierer Angst und Panikmache getragenes undifferenziertes, rechtstaatlich nicht haltbares Maximalprogramm. Und es geht hier bei Weitem nicht nur um staatstragende Grundsätze, die nicht ausreichend beachtet wurden. Auch im Detail sind die durch Gesetz und Verordnungen eingeführten Maßnahmen in so mancher Hinsicht Pfusch, wie Anton Neulinger und ich in einem anderen Beitrag herausgearbeitet haben. Pfusch, der auch in einer Gefahrensituation kein Kavaliersdelikt ist. Es wäre vermeidbar gewesen, dass eine von der Wirtschaftskompetenz her gut aufgestellte Bundesregierung erst knapp vor Ostern erkennt, dass die Wirtschaft – wenn auch mit Vorsichtsmaßnahmen - generell weiterarbeiten muss, um nicht mit der Zeit ihre Existenzgrundlage in manchen Bereichen gänzlich zu verlieren. Oder dass just zu dem Zeitpunkt, da der Handel schrittweise hochfahren darf, Supermärkten ein Verbot des Verkaufs von Werkzeug, Gartengeräten und Haushaltswaren aufs Auge gedrückt werden soll. Die Diskussion über derartige Wettbewerbsverzerrungen hätte man sich wahrlich sparen können. Hier wäre ein wenig mehr Einsicht gegenüber den dringend notwendigen legistischen Retuschen zur Nachbesserung von Fehltritten des Verordnungs- und Gesetzgebers wirklich angebracht.
Von Anfang an wären nicht nur das Leben und die Aufrechterhaltung eines effizienten Gesundheitssystems, sondern auch die Erwerbsfreiheit, die Eigentumsfreiheit, der Gleichheitssatz und die Bewegungsfreiheit des Einzelnen in die Interessenabwägung maßgeblich miteinzubeziehen gewesen. Vor allem unter dem gesicherten Aspekt, dass im Wesentlichen sehr alte Menschen sowie Menschen mit schweren Vorerkrankungen durch Covid 19 gefährdet sind, nicht aber das Gros der arbeitenden Bevölkerung und schon gar nicht junge Menschen. Art 2 4. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention enthält hier die nötigen Determinanten, wobei ganz klar zu sagen ist, dass jegliche Einschränkung nicht nur an sich erforderlich, sondern auch einer demokratischen Gesellschaft angemessen erscheinen muss. Der Replikationsfaktor allein ist also nicht alles, wenn es um die Bestimmung der Gegenmaßnahmen geht. Aber wenn man schon die Mathematik entscheiden lassen möchte, dann sollte eine Senkung des Replikationsfaktors unter 1 für 2 bis höchstens 4 Wochen das Ende der totalitär-rigiden Maßnahmen markieren. Andernfalls würde wohl der Boden jeglichen liberalen Staatshandelns endgültig verlassen.
Schon wird prognostiziert, dass wir vor der schlimmsten Wirtschaftskrise seit der am schwarzen Freitag an der New Yorker Börse einläuteten großen Depression stehen. Von liberalem Denken getragene Maßnahmen hätten für Österreich die schlimmsten Folgen abfedern können – und könnten es immer noch schaffen, Wirtschaft und Bevölkerung zu entlasten. Viel besser als mehr oder weniger ohne Rechtsschutz gewährte Hilfszahlungen, die letztlich wiederum von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
Als Bürger eines liberalen Staates wie Österreich darf man verlangen, dass die handelnden Akteure auch in Zeiten von Corona unseren freiheitlichen Errungenschaften und den liberalen wirtschaftlichen Grundrechten höchste Wertschätzung entgegenbringen. Einschränkungen von Menschenrechten sind systembedingt möglich und manchmal unumgänglich, aber nicht um jeden Preis. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.
Zur Person: Christian Piska ist Professor für öffentliches Recht und Legal Tech-Experte in Wien.