Am Arbeitsplatz gilt 3G-Regel auch nach der Impfpflicht
Auch nach der Einführung der Corona-Impfpflicht am 1. Februar gilt am Arbeitsplatz weiterhin die 3G-Regel. Das hat Arbeitsminister Martin Kocher am Donnerstag erklärt. 3G bedeutet, man muss geimpft, genesen oder auf Corona getestet sein. Damit ist klar, dass auch Ungeimpfte weiterhin zur Arbeit gehen dürfen.
Vorher hatten sich Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kritisch zu einer 2G-Regel am Arbeitsplatz geäußert. Sie sagten, dass das nicht umsetzbar wäre. 2G bedeutet, dass man geimpft oder genesen sein muss. Ein Corona-Test reicht dann nicht mehr aus.
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