Kultur

Wegen Corona: Keine "Bravo"-Rufe in der Wiener Staatsoper

Er ist sowohl eines der nachhaltigsten Klischees über den Opernbesuch als auch wesentlicher Teil des Gesamtkunstwerks Oper: Der "Bravo"-Ruf. Im besten Fall eine Emotionsentladung nach besonders geglückter Gesangesleistung, im Normalfall oft auch nur Auskennens-Beweis eifriger Operngeher, gehört er zu vielen Abenden dazu. Aber nicht mehr heuer: "So schwer es auch fällt: Verzichten Sie auf Bravo-Rufe", heißt es in den Covid-19-Informationen auf der Webseite der Staatsoper. Stattdessen: "Applaudieren Sie dafür umso lauter."

Der Aufruf zum Bravo-Verzicht ist Teil der Maßnahmen, mit denen der neue Direktor Bogdan Roščić in seine erste Saison starten muss. Dies betrifft auch einen weiteren essenziellen Teil der Staatsoper: Den Stehplatz. Diese fürs Publikum immens wichtigen Bereiche sind nun bestuhlt - die 183 Plätze können zum selben Preis wie der Stehplatz erworben werden. "Der Stehplatz ist eine besonders wichtige Institution des Wiener Opernlebens; nicht zuletzt deshalb, weil er eine Teilnahme an den Vorstellungen zu weltweit einmalig günstigen Preisen ermöglicht. Die Direktion der Wiener Staatsoper will gewährleisten, dass diese wichtige Einrichtung den COVID-19-Maßnahmen nicht zum Opfer fällt und hat daher den Stehplatz für die Dauer dieser Maßnahmen vorübergehend bestuhlt. Nach deren Aufhebung wird der Stehplatz wieder zu seiner ursprünglichen Form zurückkehren", heißt es.

Personalisierte Tickets, Maske beim Schlussapplaus

Weitere Maßnahmen: So werden Tickets beim Kauf personalisiert, zum Eintritt soll man einen Lichtbildausweis mitnehmen. Der Sitzplan ist angepasst, bis zu vier Personen können gemeinsam sitzen, dann gibt es wieder einen Meter Mindestabstand. Außer am Sitzplatz muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, der in den Pausen auch am Sitzplatz und bereits vor dem Schlussapplaus wieder aufgesetzt werden soll.

Die Pausenräume und Buffets sind geöffnet, es wird Pausen geben, der Zugang zu den Toiletten ist gestaffelt, damit eine gewisse Personenanzahl nicht überschritten wird.

Zu Buhrufen gibt es übrigens keine Regelung - sie dürften aber mitgemeint sein.