"Der Wegscheider" auf Servus TV: Gericht hebt Medienbehörden-Bescheid auf
Das Format "Der Wegscheider" auf Servus TV hat doch nicht gegen das Objektivitätsgebot verstoßen: Das Bundesverwaltungsgericht hat den dementsprechenden Bescheid der Medienbehörde KommAustria (noch nicht rechtskräftig) aufgehoben, teilte Servus TV am Mittwoch mit.
In ihrem Bescheid hatte die Medienbehörde beanstandet, dass in den beanstandenen Sendungen "grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat durch den Moderator der Sendung Dr. Ferdinand Wegscheider verwendet wurden." Nun wurde einer Berufung von Servus TV stattgegeben. Gegen die Aufhebung des Bescheids, die vor allem formal begründet ist und nicht Inhalte wertet, kann wiederum die Medienbehörde Einspruch erheben. Diese teilte auf Anfrage mit: "Die KommAustria wird die Entscheidungsbegründung des BVwG mit der gebotenen Sorgfalt prüfen und danach über weitere Schritte entscheiden."
Die Medienbehörde KommAustria hatte in mehreren Ausgaben der Sendung „Der Wegscheider“ Verletzungen des für Rundfunkprogramme vorgeschriebenen Objektivitätsgebotes festgestellt. Die begutachteten Sendungen beschäftigten sich ausschließlich mit den Maßnahmen der Regierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, dabei insbesondere mit der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus.
Das Red Bull Media House stellte die Sendungen als Satire dar, so die Behörde, und vertrat die Auffassung, dass die Sendungen daher keinerlei Beschränkungen unterlägen und dass das Objektivitätsgebot des AMD-G auf diese nicht anzuwenden sei: "Es sei den Zusehern augenscheinlich, dass in der Satire keine ,Kommentierung und Bewertung' erfolge, sondern es sich um eine die Meinungsvielfalt fördernde, augenzwinkernde Provokation handle, welche zwar auf aktuellen Miss- bzw Umständen aufbaue, aber selbst hinsichtlich der präsentierten Argumente bzw. Tatsachen nicht, beim Wort genommen werden wolle und gar nicht könne.'“