Homöopathie: Patientenanwältin für Verkaufsverbot in Apotheken
In der Diskussion um homöopathische Arzneimittel hat sich die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz nun für ein Verkaufsverbot von nicht wirksamen Arzneien in Apotheken ausgesprochen. Denkbar ist für sie auch ein ergänzender Verpackungsaufdruck, dass Globuli oder Bachblüten keine Medikamente seien und ihre Wirksamkeit nicht belegt sei, bestätigte sie einen Bericht des Standard (Mittwochsausgabe).
"Die Europäische Akademie der Wissenschaften formuliert zu Recht, dass nicht wirksame Arzneimittel nicht in den Verkauf gelangen dürfen", erläuterte Pilz im Gespräch mit der APA. Ärzte, die homöopathische Therapien anbieten, seien außerdem aufgefordert ihren Patienten zu sagen: "Das sind homöopathische Produkte, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist, das sind keine Medikamente", wünschte sich Pilz.
Die Leiterin der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft verwies außerdem auf die Entscheidung der Medizinischen Universität Wien, die kürzlich bekanntgegeben hatte, das Wahlfach Homöopathie mitten im laufenden Studienjahr vorerst nicht mehr anzubieten. Daraus sollten weitere Konsequenzen folgen, sagte Pilz in Bezug auf das von ihr geforderte Verkaufsverbot in Apotheken.
Mit Information selbst entscheiden
Die Interessenvertretung der österreichischen Pharmaindustrie (Pharmig) sieht ein solches Verbot kritisch. "Vorrangig muss die Information über die Produkte sein. Das schafft die Basis, auf der jeder einzelne selbst entscheiden kann, ob und welche frei erhältlichen Produkte aus der Apotheke er zum Erhalt oder zur Verbesserung seiner eigenen Gesundheit einnehmen möchte", betonte Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog in einer Aussendung.
"In Österreich greifen viele zu homöopathischen Produkten", erläuterte er. Homöopathika würden von der nationalen Zulassungsbehörde hinsichtlich ihrer Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit bewertet. "Das ist auch wichtig, denn es muss gewährleistet sein, dass Patienten keinen Schaden nehmen", so Herzog.