Leben/Reise

Flixbus: 30 Klauseln sind rechtswidrig

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat 30 Vertragsklauseln des Fernbusanbieters Flixbus als rechtswidrig bestätigt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte nach Beschwerden im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Geschäfts-, Buchungs- und Beförderungsbedingungen des Unternehmens geklagt und, wie der VKI am Montag mitteilte, in allen Punkten Recht bekommen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei den eingeklagten Klauseln ging es unter anderem um die Haftung beim Verlust eines Gepäckstücks, die nachträgliche Änderung von Sitzplatzreservierungen durch Flixbus oder um das Verbot, vor dem ursprünglich geplanten Ziel den Bus verlassen zu dürfen.

Weitere Klauseln

Weitere Klauseln betrafen ein einseitiges Preisänderungsrecht von Flixbus, eine vorgesehene Mehrwertnummer bei der Aufgabe von Zusatzgepäck und eine Stornierungsmöglichkeit von Flixbus, wenn ein Reisender bei einer Preisaktion mehr als drei Tickets auf einmal kauft.

Flixbus ist der größte Fernbusanbieter in Deutschland. In Österreich arbeitet Flixbus mit Blaguss und Dr. Richard zusammen, die Busse und Busfahrer stellen. Flixbus kam zuletzt auf 45 Millionen Passagiere in 29 Ländern. Flixbus hatte nach dem erstinstanzlichen Urteil des Handelsgerichts Änderungen der AGB in Aussicht gestellt.