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Und jetzt: Sanktionen, Compliance-Fragen und Preisexplosionen

Wie stark ist Österreichs Wirtschaft Ihrer Ansicht nach betroffen?

Wir haben zum Ausbruch der kriegerischen Handlungen eine Analyse durchgeführt und sind zum Ergebnis gekommen, dass die unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen auf Österreichs Unternehmen eher überschaubar sind. Abgesehen von den bekannten russischen Banken haben wir nur sehr wenige Unternehmen aus Russland, der Ukraine und Belarus identifiziert, die einen protokollierten Sitz, eine Niederlassung oder ein Büro in Österreich haben. Sie sind großteils im Handel tätig. Diese kleine Gruppe ist natürlich von den Sanktionen betroffen. Die Suche nach österreichischen Unternehmen mit einer Kapitalverflechtung im Sinne von Gesellschaftern aus Russland, der Ukraine oder aus Belarus ergab eine Anzahl von rund 450.

Der Branchenmix dieser Unternehmen ist breit gestreut: Von den klassischen Handelsunternehmen, Hotellerie/Gastronomie, Immobilien-Entwicklungsgesellschaften reicht der Bogen bis zu Zweckgesellschaften für Infrastruktur. Nachdem es sich überwiegend um in Österreich tätige Unternehmen handelt, wird deren Geschäft nicht zwingend durch Embargos eingeschränkt werden. Nachdem kein Ende der Eskalationen absehbar ist, beobachten wir beide Gruppen verstärkt. Anders sind die Folgen der massiven Preissteigerung zu bewerten. Sie schlagen auf alle Unternehmen durch. Aufgrund der hohen Energieabhängigkeit sind insbesondere die Bereiche Transport und Stromerzeugung sowie die produzierenden Betriebe bzw. die Industrie im Allgemeinen in Bedrängnis. Darüber hinaus werden die steigenden Preise die Inflation weiter treiben. Die unklaren Aussichten machen es aktuell sehr schwer, eine seriöse Insolvenzprognose zu treffen.

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Welche Konsequenzen ziehen Sie in Bezug auf die Bewertung der Unternehmen?

Die Preisexplosionen und die Inflation verursachen den Unternehmen aktuell die größten Schmerzen. Es gibt bei uns laufend Anfragen, ob wir aufgrund der nicht eingepreisten Steigerungen besonders betroffene Branchen nun standardmäßig schlechter bewerten. Das haben wir weder in der Corona-Krise gemacht, noch machen wir es jetzt. Es wäre weder fair noch sinnvoll, einzelne Branchen in Bausch und Bogen „downzugraden“, denn auch innerhalb dieser gibt es teils massive Unterschiede, was die wirtschaftliche Betroffenheit angeht. Eine generelle Herabsetzung der Bonität würde viele Unternehmen abstrafen, die kaum Auswirkungen spüren oder ausgleichende Maßnahmen getroffen haben. Das wäre der Vorschlaghammer. Wir arbeiten mit Präzisionswerkzeugen und halten daher an unserem Bewertungsmodell fest. Das Mittel der Wahl sind engmaschige Einzelfallprüfungen durch unsere Analysten. Im Gegensatz zu anderen Auskunfteien hat der KSV1870 stets ein Team solcher Experten beschäftigt, das Zahlen hinterfragt, individuell prüft und bewertet. Darauf vertrauen wir auch jetzt.

Stichwort Sanktionslisten: Worauf sollten Unternehmen nun achten?

Bereits seit 2017 sind die Betriebe durch die Geldwäscheregelung dazu verpflichtet, genau zu prüfen, mit wem sie Geschäfte machen und wer dahintersteckt. Schon allein deshalb hat sich das Know-Your-Customer-Prinzip mehr und mehr durchgesetzt. Durch die Sanktionen erlangte das Thema jetzt aber eine völlig neue Dimension in der öffentlichen Wahrnehmung. Neben der EU-Sanktionsliste gibt es noch eine Vielzahl von anderen Ländern oder Organisationen, die solche Listen herausgeben.

Ich muss zugeben, dass das für Unternehmen wahrscheinlich schwer zu durchblicken ist und eine manuelle Prüfung einen erheblichen Aufwand bedeutet. Daher unterstützen wir die Wirtschaft mit dem ComplianceCheck. Die Daten werden täglich aktualisiert und in unser System eingespielt. Es gibt vier Kategorien im Rahmen von Compliance-Prüfungen, die international gültig sind und weltweit angewendet werden. Personen und Unternehmen, die auf einer Sanktionsliste stehen, werden dann auch als SIP (Special Interest Person) bzw. SIE (Special Interest Entity) bezeichnet, jedoch wird nicht jeder SIP oder SIE automatisch auf einer Sanktionsliste geführt. Auch strafrechtliche Verurteilungen können zur Einordnung zu einem SIP führen. Geschäfte mit sanktionierten Unternehmen oder Einzelpersonen können sogar strafbar sein. In diesem Fall raten wir zu größter Vorsicht.

Achtung Sank­ti­ons­liste: Was Firmen jetzt beachten müssen!

Darf man mit russischen Firmen noch Geschäfte machen? Welche Sanktionslisten sind zu berücksichtigen? Und: Wie hoch sind die Strafen, wenn sich Unternehmen jetzt falsch verhalten?

In diesem Webinar erfahren Sie alles zum Thema Sanktionslisten, dem Geldwäschegesetz und Ihren Prüfpflichten. Mit dabei: Eine Handlungsanleitung, wie Ihr Unternehmen in Bezug auf diese Themen „compliant“ wird.

Wann: 4. April 2022, 10.00 Uhr

Anmeldung: Zum Webinar können Sie sich hier anmelden.

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Mag. Elisabeth Peck
Die Rechtsanwältin ist seit 2019 bei EY Law - Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH tätig. 

Dr. Andreas Frohner
Der Rechtsanwalt und Steuerberater leitet bei EY Österreich die Abteilung Forensic & Integrity Services.

Michael Pavlik
Der KSV1870 Experte verantwortet seit 2018 den gesamten Vertrieb der KSV1870 Gruppe. Im Rahmen des Webinars präsentiert er den KSV1870 ComplianceCheck, mithilfe dessen Unternehmen ihren gesetzlichen Prüfplichten nachkommen können.

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