Wiener Polizisten müssen verpflichtend Schutzwesten tragen
Erst in einer der jüngsten Aussendungen der Wiener Polizei ist erstmals ein Beamter mit der neuen Stichschutzweste zu sehen. Der Polizist hatte vergangene Woche in Wien-Donaustadt eine Schlange eingefangen, über seinem Oberkörper trägt der Beamte das ballistische Gilet mit Stichschutz (BG-ST).
Seit 3. Oktober müssen Wiener Polizisten „verpflichtend“ bei fast allen Außendiensteinsätzen die neue Weste tragen. Selbst Kriminalbeamte oder die Beamten der berittenen Polizei dürften davon nicht ausgeschlossen sein. Ob es schneit oder die Sonne scheint, ist irrelevant.
Das Bundesministerium für Inneres ( BMI) hatte im September einen Erlass herausgegeben, worin steht, dass die Weste getragen werden muss, wenn im „Dienstvollzug auf Grund bestimmter Tatsachen eine erhöhte Gefahr zu erwarten ist“. Außerdem ist bei Schwerpunktaktionen, Zugskontrollen, Vollziehung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen und bei Gewalt in der Privatsphäre das Tragen vorgegeben. Im Streifenwagen muss das Gilet immer mitgeführt werden.
Erhöhte Gefährdung
Die jeweiligen Landespolizeidirektionen (LPD) können diesen Erlass selber „ausschmücken“ oder verschärfen. Die LPD Wien hat den als einzige auf den beinahe gesamten Außendienst erweitert. „Für den Wirkungsbereich der LPD Wien sind folgende sicherheitspolizeiliche Tätigkeiten als solche mit erhöhter Gefährdung anzusehen: Personen- und Objektschutz, Funkstreifendienst und Fußstreifendienst“, heißt es in der Dienstanweisung. Auf KURIER-Nachfrage sagt die Wiener Polizei, dass man den Erlass auf „vorherrschenden Gegebenheiten und taktischen Notwendigkeiten umgelegt und konkretisiert“ hat. Welche Konsequenzen es bei Nichttragen gäbe, sei eine „interne Angelegenheit“.
Die schwarze Gewerkschaft FCG übt daran nun heftige Kritik: „Dass die Weste de facto immer getragen werden muss, ist nicht sinnvoll und sogar überschießend“, sagt FCG-Mann Gerhard Zauner. „Die ballistischen Gilets sind sehr zu begrüßen, der Erlass des Ministeriums ist zu unserer vollsten Zufriedenheit. Auch bei Botschaftsbewachungen ist es natürlich gut und richtig.“ Bei einer so weitgehenden Verpflichtung stelle sich aber auch eine Frage der Haftung bei möglichen Unfällen im Dienst, außerdem drohen disziplinarrechtliche Folgen, wenn die Weste nicht getragen werde. „Im Sommer bei Temperaturen um 40 Grad wird das zu heiß“, kritisiert der oberste Polizeigewerkschafter Reinhard Zimmermann (ebenfalls FCG). Er möchte, dass der bundesweite Erlass auch in Wien gilt und die Beamten die Gefährdungslage selbst einschätzen können.