Volksanwälte: Rekord bei Beschwerden über MA 35
Für Wiens Einwanderungsbehörde, die MA 35, war das vergangene Jahr ohne Zweifel ein turbulentes. Denn sie stand heftig in der Kritik durch Betroffene und die Politik – sowie in den negativen Schlagzeilen.
Das hat sich in der Zahl der Beschwerden über die MA 35 bei der Volksanwaltschaft niedergeschlagen: Exakt 767 sind bis kurz vor Jahresende dort eingelangt. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der ÖVP an den zuständigen Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) hervor.
Die 767 Beschwerden sind ein Rekordwert, der sich im Lauf des Vorjahrs bereits abgezeichnet hat. Im Juli hielt man bereits bei 400 Beschwerden, im August bei 500 – der KURIER berichtete.
Das ist eine starke Steigerung im Vergleich zu 2020. Da wurden im ganzen Jahr 444 Beschwerden verzeichnet. Die 767 Beschwerden im Jahr 2021 entsprechen also fast einer Verdopplung.
Wiederkehr weist in der Anfragebeantwortung darauf hin, dass allerdings noch abzuwarten sei, wie viele der Beschwerden tatsächlich berechtigt sind.
Zwei Extra-Mitarbeiter
Laut dem zuständigen Volksanwalt Walter Rosenkranz ist das Einwanderungsamt jedenfalls ein „Dauerbrenner“. Als er vor dem Jahreswechsel in den Landtag geladen war, um den jährlichen Bericht der Volksanwaltschaft mit den Abgeordneten zu diskutieren, appellierte er an die Mandatare: „Bitte tun Sie etwas in der MA35. Es wird immer mehr“.
Um der Beschwerdeflut Herr zu werden, hat sich Rosenkranz personelle Verstärkung geholt: „Ich habe in meiner Geschäftsabteilung zwei zusätzliche Dienstposten besetzt, die sich nur um die MA 35 kümmern“.
Sieben Monate Wartezeit
Bei der Überprüfung der Beschwerden stoßen diese Mitarbeiter auf erstaunliche Fälle. Etwa den eines Diplomingenieurs, der um die Staatsbürgerschaft ansuchte.
Im Jänner 2021 hatte der Mann diesbezüglich den ersten telefonischen Kontakt mit der MA35. Bis Ende September stellte er, wie vorgeschrieben, alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
Wieder kontaktierte er das Einwanderungsamt, um dort persönlich vorzusprechen und den Antrag damit abzuschließen.
Die Auskunft, die er erhielt, war ernüchternd: Der erste freie Termin sei im April 2022, hieß es. Über die Wartezeit von satten sieben Monaten habe man selbst in der Volksanwaltschaft gestaunt, so Rosenkranz.
Für Patrick Gasselich, Verfassungssprecher der Wiener ÖVP, zeigt der Fall „die ganze Dimension des jahrelangen Missmanagements bei der MA35“.
Behörden müssten effizient arbeiten und nicht die Betroffenen warten lassen, so Gasselich. Wiederkehr müsse die angekündigten Reformen in der MA35 deshalb mit Hochdruck vorantreiben.