SPÖ-Stadtrat mit Klage gegen Johann Gudenus erfolgreich
Von Martin Bernert
"Rot-grüne Willkommenskultur: Wien verleiht Hunderten Muslimen in nur drei Monaten die Staatsbürgerschaft!". Dies hatte Johann Gudenus - damals noch geschäftsführender Klubobmann der FPÖ im Nationalrat - am 30. Oktober des Vorjahrs auf Facebook gepostet.
Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky hatte dagegen auf Unterlassung und Widerruf geklagt; das Handelsgericht Wien schloss sich der Ansicht des SPÖ-Politikers nun in erster Instanz an. Gudenus hatte in seiner Behauptung die Zahl der Einbürgerungen im ersten Quartal 2018 (in Wien insgesamt 1.079 Personen) mit den Statistiken der Religionszugehörigkeit in den Herkunftsländern der neuen Staatsbürger hochgerechnet und kam damit auf 450 Eingebürgerte muslimischen Glaubens.
Religion wird nicht erfasst
Tatsächlich wird die Religionsangehörigkit im Zuge der Einbürgerung aber gar nicht erfasst, es ist also nicht bekannt, wie viele Muslime unter den neuen Österreichern sind. Aus den Statistiken zu den Religionsbekenntnissen der Heimatländer lasse sich jedenfalls nicht schließen, welches Bekenntnis die Eingebürgerten haben, stellte das Gericht fest.
Der nunmerige Ex-Politiker Johann Gudenus muss nun auf seiner Facebook-Seite einen Widerruf veröffentlichen und einräumen, dass seine Behauptung unwahr ist. Er will gegen das Urteil Berufung einlegen.
Czernohorszky kostete den Sieg auf seiner Facebook-Seite am Dienstag aus: Unter dem Motto "Halt zu Hass" schrieb er: "Man kann sich wehren und man muss sich auch wehren. Das Urteil zeigt. Es zahlt sich aus."