Aberkennung gescheitert: Wiener IS-Kämpfer behält Staatsbürgerschaft
Azad G. war von der Stadt Wien die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen worden. Das ist aber nicht zulässig, entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof. Der Austro-Wiener, der für die Terrormiliz IS im Syrien-Krieg gekämpft hatte, kann seinen rot-weiß-roten Pass behalten, berichtet ORF "Wien heute".
Ein Jahr nach seiner Ausreise 2013 nach Syrien kehrte er nach Wien zurück, um sich eine Schussverletzung behandeln zu lassen, kassieret dabei 14 Mal Mindestsicherung und reiste dann wieder zurück nach Syrien.
Sonst staatenlos
Als der Fall der Wiener MA 35 bekannt wurde, leitete man ein Verfahren zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft ein. Den Bescheid hat das Verwaltungsgericht Wien am 20. April aufgehoben, bestätigt Vizepräsidentin Beatrix Hornschall dem ORF.
Grund: Die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft wäre nur möglich, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Ohne österreichischen Pass hätte Azad G. gar keinen mehr, er wäre staatenlos.
Die MA 35 war aber davon ausgegangen, dass Azad G. türkischer Doppelstaatsbürger sei. Erst am Weg der Rechtshilfe gab die Türkei dann bekannt, dass das nicht der Fall sei.
Bei Einreise droht Festnahme
Nur: Wo ist Azad G.? Dem Außenministerium ist sein derzeitiger Aufenthaltsort "nicht bekannt". Eine Vermutung lautet, dass er von kurdischen Soldaten gefangen nommen wurde. In einem Video, das im Vorjahr aufgetaucht ist, sagte er: "Ich hoffe, sie erkennen, dass ich reumütig bin."
Bei einer Einreise würden ihm wohl Handschellen angelegt - die Staatsanwaltschaft hat mehrere Festnahmeanordnungen gegen den mutmaßlichen IS-Kämpfer erlassen.