Chronik/Welt

Dreijähriger Bub getötet: 15-Jährige wird Haftrichter vorgeführt

Nach der Tötung eines Dreijährigen in der deutschen Stadt Detmold bei Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) wird die 15 Jahre alte Halbschwester des Buben am Freitag dem Haftrichter vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag Haftbefehl wegen Totschlags beantragt.

Die Jugendliche war nach stundenlanger Flucht am Donnerstagmorgen im benachbarten Lemgo festgenommen worden. Sie habe sich im Beisein eines Verteidigers zu dem Tatvorwurf geäußert, hieß es. Über den Inhalt der Aussage machten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben.

Der dreijährige Bub war am Mittwochabend von Angehörigen tot in der heimischen Wohnung gefunden worden. Laut Obduktion starb er an "multiplen Stichverletzungen". Zu Hintergründen und möglichen Motiven für die Tat äußerten sich die Ermittler zunächst nicht.

Die Stadt Detmold wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob die Familie in der Vergangenheit vom Jugendamt betreut wurde. "Aus Datenschutzgründen sagen wir dazu nichts", sagte eine Sprecherin. Sie verwies aber darauf, dass es für das Jugendamt keine "Anhaltspunkte dafür gab, dass das Kindeswohl" des Kleinkindes gefährdet war.

Alle Inhalte anzeigen

Die 15-jährige Tatverdächtige ist zwar strafmündig. Bei einer Anklage würde ein Prozess aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Ein Gutachter müsste prüfen, ob sie schuldfähig ist und wie er ihre geistige Entwicklung einschätzt. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht eine Höchststrafe für Jugendliche von fünf Jahren vor. Geht es um Verbrechen, für die das Erwachsenenstrafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Gefängnis vorsieht, ist das Höchstmaß für Jugendliche zehn Jahre Haft. Bei Totschlag würde dies zutreffen.

Alle Inhalte anzeigen