Chronik/Tirol

Bub in Tiroler Ache ertrunken: Mordanklage gegen Vater erhoben

Die Ermittlungen wegen des Todes des 6-jährigen Leon, der im August 2022 in St. Johann in Tirol in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, sind abgeschlossen, berichtet die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Gegen den 39-jährigen Vater wurde "Anklage wegen des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung" erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann - für den die Unschuldsvermutung gilt - vor, dass er seinen 6-jährigen Sohn, der seit seiner Geburt an dem sogenannten "Syngap-Syndrom" litt, vorsätzlich getötet hat. Er soll das Kind in die zum damaligen Zeitpunkt Hochwasser führende Kitzbüheler Ache geworfen oder gestoßen haben, wodurch der Bub ertrank und etwa 1.500 Meter flussabwärts an einer Sandbank nur noch tot geborgen werden konnte, heißt es in der Aussendung weiter.

Raubüberfall vorgetäuscht?

Weiters geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte im Anschluss an die Tat einen Raubüberfall vorgetäuscht hat, indem er sich mit einer an den Tatort mitgebrachten Flasche selbst auf den Hinterkopf schlug. Dadurch soll er sich selbst oberflächliche Verletzungen zufügt haben, die Flasche anschließend am Asphaltboden zerschlagen und dann am Boden liegend verharrt haben, bis ihn ein zufällig vorbeikommender Spaziergänger entdeckt und die Rettungskette in Gang setzte.

Der Angeklagte widerspricht dem Vorwurf. Er sei mit seinem Sohn spazieren gegangen, habe dabei mit einer Hand den Kinderwagen mit seinem Sohn geschoben und in der anderen einen Schirm gehalten, als er plötzlichen einen "Blitzschlag im Kopf" verspürt habe. Er könne sich dann erst wieder daran erinnern, dass Leute neben ihm gestanden seien und ihn angesprochen hätten.

100 DNA-Spuren ausgewertet

"Die Anklage gründet im Wesentlichen darauf, dass die Staatsanwaltschaft nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens davon ausgeht, dass der Angeklagte versucht hat, einen Raubüberfall vorzutäuschen, was wiederum nur damit erklärt werden kann, dass der Angeklagte seine eigene Tat verschleiern wollte und selbst für den Tod des Kindes verantwortlich ist", berichtet die Staatsanwaltschaft.

Im Zuge der Ermittlungen wurden über 60 Personen befragt. Es wurden mehrere Sachverständigengutachten aus den Bereichen der Gerichtsmedizin, der Neurologie und Psychiatrie und Datenforensik eingeholt. Zirka 100 DNA-Spuren wurden analysiert und mit zirka 50 verschiedenen Personen abgeglichen. Die Aufnahmen mehrerer Überwachungskameras wurden gesichtet und ausgewertet. Mehrere Datenträger, wie Mobiltelefon und Laptop, wurden, teilweise auch durch IT-Sachverständige, untersucht. Telefondaten wurden ausgewertet und es wurde überprüft, welche Mobiltelefone zur Tatzeit in der Gegend des Tatortes eingeloggt waren.

Vater im Februar 2023 festgenommen

Nachdem anfangs gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Raubes ermittelt wurde, wurde der Angeklagte Ende Februar 2023 über Anordnung der Staatsanwaltschaft festgenommen, Seither befindet er sich in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte kann binnen 14 Tagen Einspruch gegen die Anklage erheben. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt, heißt es.