Chronik/Österreich

Verhüllungsverbot: Polizeieinsätze gegen Maskottchen

Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz zielt im Wesentlichen auf Niqab- und Burkaträgerinnen ab. Um Muslime nicht zu diskriminieren, hat er Gesetzgeber die Regelung „religionsneutral“ formuliert. Verboten sind daher nicht nur die genannten Kleidungsstücke, sondern alles, was Gesichtszüge verdeckt – außer berufliche oder gesundheitliche Gründe rechtfertigen eine „Verhüllung“.

Polizeigewerkschafter kritisierten im Vorfeld, dass das Gesetz nicht exekutierbar sei. Gerade in den Wochen nach Inkrafttreten des Verbots kam es zu einigen skurrilen Amtshandlungen. Ein Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Anzeige als Marketinggag

Eine Computer-Handelskette nutzte die Aufregung um das Verbot kurz nach dem 1. Oktober. Ein Hai-Maskottchen sollte für eine Shop-Neueröffnung in Wien werben. Der Träger des Kostüms wurde angezeigt. Die Posse sorgte international für Schlagzeilen. Später entpuppte sich die Aktion als Marketinggag.

Maskottchen im Visier

Auch Werbefiguren für öffentliche Einrichtungen waren betroffen: Bei einem Filmdreh mit dem Maskottchen des Parlaments, dem Hasen „ Lesko“, am Nationalfeiertag am 26. Oktober marschierten Beamte auf, um die Identität festzustellen.

Verfahren wegen Schal

Eine 28-jährige Wienerin verdeckte im Oktober Teile ihres Gesichts – die Polizei erstattete Anzeige. Die Frau nahm das bewusst in Kauf. Sie wollte das Verbot mit ihrem Anwalt gerichtlich zu Fall bringen. Die Behörden spielten allerdings nicht mit: Das Verwaltungsstrafverfahren wurde im Februar eingestellt.