Spielsüchtige Buchhalterin zweigte Millionen ab: 2,5 Jahre Haft
Eine 40 Jahre alte Kärntnerin ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat wegen Untreue zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Frau hatte über einen Zeitraum von neun Jahren als Buchhalterin insgesamt 2,5 Millionen Euro abgezweigt, um ihre Spielsucht zu finanzieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Frau hatte für ein Unternehmen gearbeitet, das elektronischen Zahlungsverkehr abwickelt. Der Vorsitzende des Schöffengerichts, Richter Christian Liebhauser-Karl, wollte von der Angeklagten wissen, wie sie die Manipulationen durchgeführt hatte. Sie erklärte, es habe viele Sammelüberweisungen gegeben. Diese seien vom Geschäftsführer freigegeben worden, danach habe sie die Überweisungen durchgeführt und einzelne Rechnungen von Lieferanten, die nicht freigegeben waren, dazugeschwindelt und dieses Geld auf ihr Konto transferiert. "Bei freigegebenen Zahlungen hat niemand auf die Summen geschaut", sagte die 40-Jährige, daher habe auch niemand etwas gemerkt. 660 derartige Buchungen wurden bei der Überprüfung gefunden. Die Manipulationen überstanden sogar eine Steuerprüfung, die 2013 durchgeführt worden war.
Vertrauen statt Kontrolle
"Wie ist das möglich, dass derartige Summen so lange nicht auffallen?", wollte Liebhauser-Karl vom Geschäftsführer des Unternehmens wissen. Dieser betonte, das Ganze sei vor seiner Zeit als Geschäftsführer passiert. Die Kontrolle des Zahlungsverkehrs habe aber auf Vertrauen basiert, es habe auch kein Vieraugenprinzip gegeben. Nach Auffliegen der Veruntreuungen habe man einige Änderungen und "Nachschärfungen" beim Controlling durchgeführt. Dass die Sache so lange unentdeckt bleiben konnte, führte der Geschäftsführer einerseits auf das damals rasche Wachstum des Unternehmens zurück, andererseits auf die Tatsache, dass die täglichen Überweisungen Summen von "zig Millionen Euro" ausgemacht hätten.
Die Sache flog 2017 auf, weil ein Lieferant anrief und sich beschwerte, sein Geld nicht bekommen zu haben. Die Kontrolle ergab, dass die Überweisung zwar durchgeführt worden war, das Geld allerdings auf das Konto der Angeklagten floss. Mit den Fakten konfrontiert, gab die Frau sofort alles zu. Sie habe das Geld für ihre Spielsucht gebraucht, verantwortete sie sich. Inzwischen sei sie in Therapie und spiele auch nicht mehr. Im Gerichtssaal übergab sie dem Anwalt des Unternehmens Sparbücher mit insgesamt 25.000 Euro als teilweise Wiedergutmachung. Sie entschuldigte sich bei allen und erklärte, sie werde alles tun, um möglichst viel Geld zurückzuzahlen.
Nach kurzer Beratung verkündete Liebhauser-Karl das Urteil, die zweieinhalb Jahre seien angesichts des enorm langen Zeitraums und der Vielzahl der Zugriffe jedenfalls angemessen. Eine teilbedingte Nachsicht sei aus Gründen der Generalprävention nicht möglich gewesen. Die Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Doris Kügler gab keine Erklärung ab.