Chronik/Österreich

Gutachter über Amokfahrer: "Keine Hinweise auf Schizophrenie"

Im Grazer Straflandesgericht sind am Mittwoch beim Prozess um Alen R. zwei divergierende Gutachten erörtert worden. Der mutmaßliche Amokfahrer - angeklagt, im Juni 2015 mit seinem Geländewagen drei Menschen getötet und viele verletzt zu haben - wurde von drei Sachverständigen unterschiedlich eingestuft. Nun müssen allein die Geschworenen über die Zurechnungsfähigkeit entscheiden.

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Drei Wahnideen seien am 20. Juni ausschlaggebend für die rasende Fahrt gewesen, erklärte Müller: Eingebildete Schüsse, Angst vor Verfolgern und das Gefühl, bei der Polizei sicher zu sein. Dies sei ein "absoluter Wahn" und damit eine Geisteskrankheit. Dann fasste er zusammen: "Das Bild erfüllt die internationalen Kriterien für Schizophrenie." Diese Diagnose reiche aber allein nicht aus: "Was die Unzurechnungsfähigkeit begründet, ist der akut dekompensierte Wahn, die akute Psychose", erklärte der Psychiater. R. sei der Überzeugung gewesen: "Ich muss zur Polizei fahren, da bin ich in Sicherheit." Eine beisitzende Richterin wollte wissen, wieso R. gezielt auf Menschen zugefahren sei, wenn er nur flüchten wollte. "Er hat sie als Verfolger gesehen und wollte die Leute für die Polizei festsetzen", lautete die Erklärung Müllers.

Der Sachverständige zeigte sich davon überzeugt, dass Alen R. seine Symptome nicht vorgespielt hat. "Es gibt Dinge, die sind für ihn unkorrigierbar. Er integriert sie in seinen Alltag, das nennt man Wahnarbeit." "Schließen Sie kategorisch aus, dass er lügt?", fragte Richter Andreas Rom den Gutachter. "In den wahnhaften Punkten ja. Er hat ein konsistentes Wahngebäude geboten", führte der Sachverständige aus. Aber er räumte ein: "Ich kann mir gut vorstellen, dass er mehr weiß, als er sagt."

Die Ex-Frau von R. hatte am Vortag angegeben, dass ihr Mann zu Hause eine Cannabiszucht betrieben und täglich das Suchtgift über einen Inhalator konsumiert hatte. "Cannabis-Konsum ist typisch für Schizophrene, um diese unruhigen Zustände zu lindern. Allerdings kann das Cannabis die Psychose auch verstärken", erklärte der Gutachter.

Zurechnungsfähig

Der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl befand, dass Alen R. zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Es gebe nach seiner Meinung keine Hinweise auf Schizophrenie. "Es liegt eine kombinierte Persönlichkeitsstörung vor, er ist zwanghaft, abhängig, negativistisch, eigensinnig, dissozial." Einen Hinweis auf Schizophrenie habe er hingegen nicht gefunden, betonte Walzl. Anders als bei Schizophrenen, die zeitweise nicht zwischen Wahn und Wirklichkeit unterscheiden können, wird in diesem Fall "der Wahn als Rechtfertigung der Tat im Nachhinein angegeben." R. weise eine "geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades" auf, außerdem eine Störung durch Cannabinoide. Die Ex-Frau des 27-Jährigen hatte den täglichen Cannabiskonsum ihres Mannes am Vortag geschildert.

"Ventil für seine Rachegedanken"

Die Amokfahrt stufte Walzl als "Ventil für seine Rachegedanken" ein. Der 27-Jährige habe einen "Hass und Groll auf die Gesellschaft" empfunden, gleichzeitig trieb ihn der "Wunsch, Berühmtheit durch diese Tat zu erlangen". "Er wollte seine gesellschaftliche Unterlegenheit durch eine extreme Tat wieder herstellen", erklärte Walzl.

Dass die Zurechnungsfähigkeit möglicherweise vermindert war, wollte der Sachverständige nicht ausschließen, "aber sie ist sicher nicht aufgehoben worden". Für den Fall, dass Alen R. als zurechnungsfähig eingestuft und verurteilt wird, sprach sich Walzl zusätzlich für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus.

Der Prozess wird am Donnerstag um 9.00 Uhr fortgesetzt, dann soll es auch eine Entscheidung der Geschworenen geben.

Alen R. hat im Juni 2015 bei einer Amokfahrt durch die Innenstadt drei Menschen getötet und Dutzende zum Teil schwer verletzt. Am Dienstag waren die letzten Zeugen geladen, darunter die Ex-Frau des Betroffenen. Der Sachverständige Peter Hofmann stufte den Verdächtigen am Montag als "nicht zurechnungsfähig" ein. Bereits vergangene Woche schilderten zahlreiche Zeugen die Fahrt und belasteten den 27-Jährigen schwer.

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