Chronik/Österreich

Minister präsentiert Aktionsplan gegen zunehmende Waldbrände

Der Klimawandel wird zwar für feuchtere Wintermonate sorgen, aber auch für deutlich trockenere Sommer, zeigen die Analysen des Weltklimarates für Zentraleuropa. Damit steigt auch die Waldbrandgefahr massiv an.

„Das Klima ändert sich rascher, als uns lieb ist. Zwei Komponenten sind dabei wesentlich: Es wird deutlich wärmer und die Austrocknung von Wald und Boden nimmt in den kommenden Dekaden deutlich zu“, wird der ZAMG-Forscher Andreas Schaffhauser zitiert. „Zudem halten Wetterlagen länger an, wodurch sich trockene und heiße Perioden noch gravierender auswirken. Waldbrand wird somit zu einem markanten Thema in Österreich. In einer Form, die uns heute noch fremd ist.“

Bei einem Pressetermin gemeinsam mit Harald Vacik von der Universität für Bodenkultur Wien präsentierte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig am Freitag sein Aktionsprogramm Waldbrand. 85 Prozent aller Waldbrände lassen sich – leider – auf menschliche Ursachen zurückführen, bei 15 Prozent waren Blitzschläge als natürliche Zündquelle verantwortlich. Daher das Motto: „Wahrnehmen – Vermeiden – Bekämpfen“.

Konkret geht es um ein Aktionsprogramm, wo zuerst die Datengrundlagen harmonisiert werden und die Risikoeinschätzung weiterentwickelt werden soll. Dann geht es darum, die Akteure besser zu vernetzen, um das Knowhow weiterzugeben und Synergien besser nutzen zu können.

Dann sollen Risikogebiete „vorrausschauend behandelt“ werden, und gezielt in Bekämpfung investiert werden. Wichtig sei aber auch, dass das Bewusstsein für den Schutz vor Waldbrand geschaffen werden, zudem „zielgerichtete Bildungsangebote“.

Totschnig will auch die Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahr in Schulen und für die Bevölkerung klarer machen: Im Wald nicht rauchen, kein Feuer im Wald entzünden, achtsamer Umgang mit Brauchtumsfeuern (Ostern, Sonnwendfeiern), Beachten der behördlichen Verbote bei Waldbrandgefahr, Waldbrände sofort der Feuerwehr melden.

Übrigens: Allein das Missachten von behördlichen Betretungsverboten in besonders waldbrandgefährdeten Gebieten kann mit bis zu 7.270 Euro (oder vier Wochen Haft) bestraft werden.