Fußfessel: Heinz Schaden bekommt Job am Landestheater
Nachdem Heinz Schaden am Montag die Fußfessel genehmigt bekommen hat, steht auch fest, welchen Job er annehmen wird. Der frühere Salzburger Bürgermeister wird während des elektronisch überwachten Hausarrests unter anderem am Salzburger Landestheater beschäftigt sein.
Schaden bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht in der Online-Ausgabe der Tageszeitung Der Standard: "Ich werde als Art Berater für ein Stück über die Flüchtlingsbewegung vor fünf Jahren arbeiten."
Schaden will Wissen teilen
Die Vorbereitungen für die Produktion des deutsch-türkischen Theatermachers Nuran David Calis würden schon seit dem vergangenen Sommer laufen. "Ich war nicht der Ideengeber, sondern bin von Seite des Landestheaters angesprochen worden, ob ich mit meinem Wissen nicht beitragen will", sagt Schaden. Premiere des Stücks soll im Jänner 2021 sein.
Wie der Intendant des Salzburger Landestheaters, Carl Philip von Maldeghem, erklärt, werde Schaden als einer von vielen Akteuren von 2015 vor allem an der Recherche für das Stück beteiligt sein. Der Fokus des auf dokumentarische Theaterprojekte spezialisierten Regisseurs Calis liege nämlich weniger auf den Flüchtenden, sondern rücke vielmehr jene ins Licht, die damals spontan geholfen oder Hilfe organisiert haben.
Als im Herbst vor fünf Jahren mehr als 350.000 Transitflüchtlinge Salzburg passierten, sei er als Bürgermeister und damit Bezirksverwaltungsbehörde hauptverantwortlich gewesen, sagt Schaden. "Ich habe an diese Zeit viele Erinnerungen, Aufzeichnungen und Archivmaterial - im Kopf und im Computer." Dieses Wissen wolle er nun teilen.
Anfechtung wird vorbereitet
Die geringfügige Beschäftigung am Landestheater sei für ihn aber nicht die einzige Tätigkeit, der er in seiner Zeit mit der Fußfessel nachgehen werde. "Ich gebe auch Sprachunterricht für die Diakonie", erklärt der verurteilte Ex-Bürgermeister.
Schadens Wiener Rechtsanwältin Bettina Knözl sagte am Montag, dass man derzeit noch die Anfechtung des Urteils beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) vorbereite. "Wir haben dazu bis sechs Monate nach Zustellung des Urteils Zeit. Wichtig ist nun, dass wir die Zulassungshürde schaffen."
Denn der EGMR sehe sich nicht als Art vierte Instanz, sondern greife Menschenrechtsverletzungen auf. Dementsprechend müssten Anfechtungen auch argumentiert werden. Fest steht: Bis es zu einer allfälligen Entscheidung kommt, dürfte der Vollzug für Schaden wieder vorbei sein.