Frau erschrak vor angeleintem Hund, stürzte und wollte Schadenersatz
Sechs Kilo schwer, sieben Jahre alt und kniehoch: Ein Jack Russell Terrier jagte einer Frau einen großen Schreckt ein. Die Hundehalterin hatte ihr Tier vor einem Wiener Einkaufszentrum angeleint. Doch die Frau übersah den Hund, kam ihm zu nahe. Das Tier begann zu bellen und sprang an ihrem Bein hoch. Die Frau erschrak, wich einen Schritt zurück, stolperte und stürzte schließlich.
Ein Schuldiger war in den Augen der Frau schnell gefunden: Die Hundebesitzerin. Die hätte nämlich darauf achten müssen, dass so etwas nicht passieren kann. Die Frau pochte auf Schadenersatz.
Das Verfahren ging durch alle Instanzen - bis zum Obersten Gerichtshof. Und die Richter kamen immer zum selben Ergebnis: Die Frau hat einfach Pech gehabt, der Hundebesitzerin ist überhaupt kein Vorwurf zu machen.
Kein auffälliger Hund
Die Hundebesitzerin hatte darauf geachtet, dass die Leine nicht zu lange ist (ein Meter) und sie hatte dem Jack Russel einen Beißkorb angelegt. Weil es vor dem Eingang des Supermarktes keinen eigenen Ring zum Anleinen des Hundes gab, band die Frau die Leine des Tieres an einen Poller. Das Tier war an Menschen gewöhnt, hatte sich noch nie auffällig verhalten.
Der Unfall geschah, als die Hundehalterin einkaufen war. Die andere Frau hatte gerade den Supermarkt verlassen und ging zu ihrem geparkten Auto. Den Hund nahm sie nicht wahr. Das Tier allerdings merkte sehr wohl, dass da jemand immer näher kam. Unmittelbar vor einem Zusammenstoß machte sich der Hund bemerkbar.
"Die Klägerin selbst hat sich in die Gefahrenlage gebracht, weil sie den vor ihrem Fahrzeug an den Poller angeleinten Hund übersah und bis auf einen Meter - die Leinenlänge - an ihn herantrat", befanden die Richter. Dass die Frau so erschrickt, dass sie fällt, ist Pech - doch damit muss man als Hundehalter nicht rechnen.