Die alten Corona-Regeln gelten auch im neuen Jahr
Das neue Jahr hat die alten Corona-Regeln im Schlepptau: Der Lockdown für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, geht weiter. Die Sperrstunde bleibt bei 22 Uhr und die Maske unverzichtbare Begleiterin.
Für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, also über keinen 2-G-Nachweis verfügen, treten ab Sonntag, 2. Jänner, wieder strengen Lockdown-Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Sie wurden nur für Silvester und Neujahr bzw. zuvor auch schon für die Weihnachtsfeiertage gelockert.
Kein "G", aber Maskenpflicht
In all jenen (geschlossenen) Bereichen, für die kein 2-G-Nachweis erbracht werden muss, gilt weiterhin Maskenpflicht. Das betrifft etwa Supermärkte, öffentliche Verkehrsmittel, Apotheken, Tankstellen oder auch den Arbeitsplatz, wenn Kontakt mit Kunden oder Kollegen nicht ausgeschlossen werden kann. Kinder unter sechs Jahren brauchen keine Maske, für 6- bis 14-Jährige sowie Schwangere reicht Mund-Nasen-Schutz, sonst gilt (außer in medizinisch begründeten Ausnahmen) FFP2-Pflicht.
Eintritt nur mit 2-G-Nachweis
Für Hotellerie, Gastronomie, körpernahe Dienstleister oder Freizeitbetriebe hat sich nichts geändert um essen zu gehen oder in einer Therme zu planschen, muss man geimpft oder genesen sein. Sperrstunde ist 22 Uhr.
Veranstaltungen
Die Personenlimits bestehen weiterhin. Die Vorschriften gelten für drinnen wie draußen, in allen Bereichen gilt Maskenpflicht. Ohne fixe Sitzplätze sind maximal 25 Gäste erlaubt, es gilt 2-G. Das trifft auch auf private Feiern zu. Mit zugewiesenen Plätzen: Bis 500 Personen gilt 2-G, von 501 bis 1.000 2-G plus PCR-Test, danach bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Personen 2-G (aber dreifach geimpft) plus PCR-Test.
Private Treffen
Gemäß jüngster Novelle der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung - sie kam kurz vor Silvester - gibt es ab heute auch hier ein Personenlimit: Zwischen 22 und 5 Uhr Zusammenkünfte von bis zu zehn Geimpften oder Genesenen erlaubt - ohne Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern.
Das ist prinzipiell nur eine Adaptierung der bisher geltenden Regeln: Bisher waren mit "2-G" - also für Geimpfte und Genesene - nachts Treffen von bis zu vier Erwachsenen und sechs Kindern zulässig. Auf diese Unterscheidung wird jetzt verzichtet. Ab 22 Uhr sind nur Zusammenkünfte von "nicht mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten" erlaubt. Allerdings: Im privaten Raum ist die behördliche Kontrolle nahezu unmöglich.
3-G am Arbeitsplatz
Die 3-G-Regel im Job bleibt. Mitarbeiter wie Dienstgeber müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
Einreise
Es gilt 2-G plus PCR-Test, sonst muss man in Quarantäne. Wer schon drei Impfdosen hatte, erspart sich den Test. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten (z. B. Großbritannien, Südafrika) brauchen jedoch auch Personen mit Booster-Impfung einen PCR-Test.
Salzburger Sonderweg
Im Bundesland werden ab Montag, 3. Jänner, strikte Kontrollen in jenen Bereichen des Handels durchgeführt, die nur mit 2-G-Nachweis betreten werden dürfen (z. B. Modegeschäfte, Baumärkte). Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) hat das verordnet: In den Läden muss spätestens an der Kasse geprüft werden, ob der Kunde geimpft oder genesen ist. Das wäre auch österreichweit möglich, doch nur Salzburg hat es den Firmen verpflichtend vorgeschrieben.