Corona-Gesetz: Bisher 652 Anzeigen durch die Polizei
Der Polizei-Hubschrauber kreist über der Wiener Donauinsel, aus einem Polizeibus tönt via Megaphon: „Der Aufenthalt im Freien ist verboten. Die Bundesregierung fordert Sie auf, sich nachhause zu begeben.“ Ein ähnliches Bild auf dem Donaukanal und im Prater.
Doch was ist erlaubt und was eigentlich nicht? Darüber herrschte am Donnerstag offenbar nicht nur in sozialen Medien Verwirrung. Heftig diskutiert wurde etwas, für was man eigentlich noch ins Freie gehen soll. So ist zwar das Bewegen außerhalb der eigenen vier Wände prinzipiell möglich, genannt wurden zunächst aber von Bundeskanzler Sebastian Kurz nur drei Gründe (Einkaufen, Arztbesuche oder helfen).
Dennoch ist das zunächst nicht genannte Spazierengehen weiterhin erlaubt. Nur muss immer ein Meter Abstand gehalten werden. Gesundheitsminister Rudolf Anschober meinte gar, das sei mittlerweile so etwas wie ein Verfassungsgesetz.
Über das Betreten von Grünflächen wie Parks oder Spielplätze hatte es am Vormittag zunächst geheißen, dass dies verboten werden könnte. Am Nachmittag stellte Innenminister Karl Nehammer allerdings in einer Pressekonferenz klar, dass dies österreichweit vorerst (mit Rufzeichen, wie er betonte) nicht umgesetzt wird.
Dennoch wurden viele Spielplätze in mehreren Bundesländern behördlich gesperrt. Nehammer formulierte es so: „Es ist möglich, hinauszugehen, aber eigenverantwortlich darauf zu achten, dass man niemanden gefährdet und infiziert.“
In Wien ist es aktuell etwa so, dass die Parks nun offen sind, die Bundesgärten aber zu. Außerdem sind eben viele Spielplätze derzeit nicht zugänglich. Das sind Entscheiungen, die Gemeinden und Länder zusätzlich zu den Bundesvorgaben noch verschärfen können: Salzburg hat seine Parks etwa schon Anfang der Woche geschlossen. Im Wiener Rathaus betont man außerdem, dass man gar nicht alle Grünflächen schließen könne, denn dann käme es zu mehr Aufkommen in anderen Gebieten und Menschen müssten quer durch die Stadt ins Grüne fahren. Die Grillplätze wurden allerdings gesperrt, weil es offenbar Grillpartys gab.
Wien am schärfsten derzeit
323 Anzeigen erstattete die Wiener Polizei (Stand Donnerstagnachmittag) seit dem Inkrafttreten der Coronaverordnungen am Montag. Donnerstagvormittag waren es noch 186. Zum Vergleich: In Niederösterreich wurden bis Donnerstagmittag 41 Anzeigen ausgesprochen, doch wurden verstärkt ältere Personen angesprochen, um sie zu sensibilisieren. In Summe gab es 652 Anzeigen, das ist sehr viel.
Nach Wien strafte Tirol (111-mal) am zweithäufigsten, alle anderen Bundesländer blieben zweistellig.
„Die meisten Anzeigen sind Zufallstreffer“, erklärt Wiens Polizeisprecher Markus Dittrich. Etwa wenn ein Anruf wegen Lärmbelästigung eingeht und dann eine Party mit Wohnungsfremden vorgefunden wird.
Fragt man bei der Wiener Polizei nach den Lautsprecherdurchsagen und was denn nun stimme, heißt es nur: „Zu den Durchsagen können wir nichts sagen, wenn auf Empfehlungen der Regierung hingewiesen wird, ist das ja vernünftig“. Der Polizeihubschrauber solle schauen, wo sich viele Menschen aufhalten und dann Streifen hinschicken.
Die Polizisten würden dann vermehrt auf Dialog setzten. Kontrolliert werde die „Grundregel“, wie es Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nannte – also einen Meter Abstand zu Menschen, die nicht in der gleichen Wohnung leben. Auch mehr als fünf Menschen dürfen sich nicht versammeln. Normalerweise würden die Menschen kooperieren, sagt Polizeisprecher Markus Dittrich. Ob es dann zu Anzeigen komme, entscheiden die Polizisten jedes Mal neu. Das geschehe etwa, wenn nicht Folge oder gar Widerstand geleistet wird.
In den Park gehen ist erlaubt
Tatsächlich ist es aber auch laut der Wiener Polizei noch erlaubt, alleine auf einer Bank zu sitzen – sich also auch länger in einem Park aufzuhalten, wenn Abstand zu anderen gehalten wird.
Schwer zu kontrollieren wird für die Polizei, ob Personen wirklich in der gleichen Wohnung leben. Man könne zwar theoretisch eine Meldeabfrage machen, das aber jedes Mal zu tun, wäre ein zu großer Aufwand. Auch der Abstand von einem Meter wird nicht messbar sein. „Es geht nur miteinander und durch das Mitwirken aller“, betont die Dittrich.
Am Freitag soll es jedenfalls einmal einheitliche Audiofiles für die Durchsagen der Polizei geben, hieß es am Donnerstag aus dem Innenressort zum KURIER.