Ärztenotdienste: Zweite Versorgungslücke droht
Von Thomas Martinz
Differenzen zwischen Ärztekammer, Gebietskrankenkasse, Rotes Kreuz, dem Land und Medizinern könnten in Kärnten bald gewaltige Löcher in die medizinische Versorgung reißen.
Als Verwirrspiel entpuppt sich die Suche nach einer Lösung bei der häuslichen Betreuung der Patienten in den Nachtstunden an Wochenenden. Die niedergelassenen Ärzte haben bekanntlich angekündigt, dass sie ihre Sprengel mit Jahresbeginn nicht mehr besetzen wollen. Daher hat die Gebietskrankenkasse ein neues Modell ausgearbeitet. „Telefonärzte, die über das Rote Kreuz organisiert sind und bereits unter der Woche Dienst verrichten, werden künftig auch an Wochenenden zwischen 19 und 7 Uhr arbeiten und so den niedergelassenen Bereich entlasten“, erklärt Kassendirektor Johann Lintner.
Dieses neue System soll ab Februar 2019 in Kraft treten, die Zusatzkosten von 300.000 Euro jährlich übernehme die Kasse. Die niedergelassenen Ärzte ließen sich breitschlagen, den aktuellen Bereitschaftsdienst noch einen Monat länger aufrecht zu erhalten. Allerdings ist der Vertrag zwischen Kasse und Rotem Kreuz noch gar nicht unterschrieben. „Ich weiß nichts von einer Lösung. Es gibt noch Gespräche, und 300.000 Euro werden zu wenig sein“, betont Rot-Kreuz-Präsident Peter Ambrozy. Immerhin müsste die Blaulichtorganisation das Personal und die Flotte an Rettungswagen aufstocken.
Bestattungsgesetz
Indes steigen auch Kärntens Notärzte auf die Barrikaden. Der Grund liegt an einer geplanten Novelle des Landes-Bestattungsgesetzes. Laut Kleine Zeitung sollen Notärzte künftig teilweise die Arbeit von vereidigten Totenbeschauern übernehmen und Verstorbene für den Transport in die Bestattung freigeben. Dort würden Totenbeschauer das eigentliche Gutachten erstellen.
„Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, legen alle 140 in Kärnten tätigen Notärzte ihren Dienst nieder. Es ist gesetzeswidrig und hat mit Notfallmedizin nichts zu tun, wenn wir unsere eigene Qualitätskontrolle übernehmen“, sagt Roland Steiner, Referent für Notfallmedizin in der Ärztekammer.
Kärntens Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) nennt Steiners Drohung „skurril“. Mit dem neuen Gesetz wolle man nur ein Regulativ schaffen, um stundenlange Wartezeiten zu verhindern, ehe der Tote von der Bestattung übernommen werden könne. „Es geht um einen pietätvollen Umgang mit dem Verstorbenen, Notärzte sollen nur den Tod feststellen, nicht die Todesursache“, erklärt Prettner.
THOMAS MARTINZ