Chronik/Niederösterreich

Sexueller Missbrauch: Vier Jahre Haft für AHS-Lehrer

Vier Jahre Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: So lautete am Landesgericht Korneuburg am Montag das nicht rechtskräftige Urteil für einen AHS-Lehrer, dem u.a. sexueller Missbrauch von vier unmündigen Schülerinnen vorgeworfen worden war. Außerdem muss der 37-Jährige den Opfern je 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dazu kam ein fünfjähriges Berufsverbot. Die U-Haft seit Ende November 2017 wird auf die Strafe angerechnet. Die Causa war von Eltern angezeigt worden, deren Kind sich ihnen anvertraut hatte.

Trotz Unbescholtenheit und Geständnis war mit einer unbedingten Strafe vorzugehen, hieß es in der Urteilsbegründung unter Hinweis auf die Schwere der Taten und deren mehrfache Begehung über einen mehrwöchigen Zeitraum hinweg. Es habe sich also nicht um einen einmaligen Übergriff gehandelt, betonte der Richter. Der Angeklagte müsse therapiert werden - daher die Einweisung.

Der ehemalige AHS-Lehrer musste sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs der Amtsgewalt und eines Autoritätsverhältnisses sowie wegen pornografischer Darstellungen Minderjähriger verantworten. Der 37-Jährige bekannte sich schuldig.

Es tue ihm aufrichtig leid, hatte der 37-Jährige in seinem Schlusswort vor der Beratung der Schöffen beteuert. Wenn einem eine Zwölfjährige in sexueller Hinsicht gefällt, "dann ist das nicht normal", hatte die Anklägerin gemeint. Sie verwies darauf, dass der Pädagoge laufend Grenzüberschreitungen begangen habe, die allerdings immer schlimmer geworden seien - von Fotocollagen pornografischen Inhalts bis zu geschlechtlichen Handlungen im "Projektunterricht". Es sei in keinem Fall zu Hautberührungen gekommen, sagte die Verteidigerin. Beide gaben dann zum Urteil keine Erklärung ab.

Psychatrisches Gutachten

Das Verfahren wurde weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Aufgrund der laut psychiatrischem Gutachten von Werner Brosch festgestellten tief liegenden Persönlichkeits- und Sexualstörung hinsichtlich der pädophilen Handlungen des Angeklagten sah die Staatsanwältin die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig-abnorme Rechtsbrecher als gegeben. Es liege eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit vor, das Rückfallrisiko sei insgesamt sehr hoch.

Laut Anklage war der Professor für Geografie und Technisches Werken - bisher unbescholten, seit Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Spätherbst in U-Haft - seit 2010 an dem Gymnasium im Wiener Umland tätig. 2015 begann er erstmals, seine Stellung auszunutzen, indem er einer Oberstufenschülerin Maturafragen gegen den Austausch von Zärtlichkeiten anbot. Da das Mädchen den USB-Stick nicht annahm, blieb es beim Versuch.

Dann begann der Pädagoge, zum Zweck der Selbstbefriedigung Fotocollagen herzustellen, indem er Pornodarstellungen Porträts von Schülerinnen verpasste und auch sein eigenes Konterfei einfügte. Schließlich ging er dazu über, seine objektbezogenen erotischen Fantasien auszuleben, indem er selbst Hand an Schülerinnen anlegte. Dafür erfand er im Unterricht diverse Szenarien, verwendete u.a. eine Styroporwand mit Loch, durch das er seinen in einen Plastiksack gehüllten Penis steckte, ließ ein Mädchen breitbeinig auf einem Rohr Platz nehmen, um es im Genitalbereich zu berühren... Vier Mädchen im Alter von elf und zwölf Jahren wurden derart zum Opfer.

Geständig

Die Verteidigerin verwies vor dem Schöffensenat auf die geständige Verantwortung und den Beitrag ihres Mandanten zur Aufklärung. Er habe sogar mehr Handlungen zugegeben als überhaupt angezeigt wurden. Heutzutage würden Grenzen zwischen Lehrern und Kindern immer mehr verschwinden, amikale Verhältnisse entstünden, in deren Zuge es zu - allerdings keineswegs zu beschönigenden - Grenzüberschreitungen gekommen sei. Der Unterricht des 37-Jährigen sei sehr geschätzt worden.

Klar sprach sich die Anwältin allerdings gegen eine Einweisung aus. Sie beantragte ein weiteres Gutachten zur Frage, ob eine solche tatsächlich geboten sei, sowie die Befragung eines Seelsorgers einer Justizanstalt, mit dem der Beschuldigte viel über Therapiemöglichkeiten und Zukunftspläne gesprochen habe. Danach wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.