Chronik/Niederösterreich

Mutter bekam Kind nach IQ-Test zurück

Ryan steht an der Tür und streckt schüchtern die Hand entgegen. Ein verschmitztes Lächeln kommt dem Vierjährigen über die Lippen. Fröhlich hüpft der Kleine durch den Vorraum in das Wohnzimmer.

Nicht immer ging es dem Vierjährigen so gut. In seinem Kinderzimmer sticht neben den vielen Spielsachen ein Infusionsständer ins Auge. Denn Ryan lebt mit einer Magensonde, muss künstlich ernährt werden. Der Bub kam mit einer offenen Bauchdecke auf die Welt, musste bisher neun Operationen über sich ergehen lassen.

Erst seit wenigen Tagen ist der kleine Bub wieder mit Mutter Evelin Müller zu Hause vereint. Der Vierjährige und ihre Tochter wurden der 34-Jährigen unter anderem deshalb abgenommen, weil ihr ein zu geringer IQ attestiert wurde.

Niedriger IQ-Wert

Aber der Reihe nach: Am 24. Mai 2014 erblickte Ryan das Licht der Welt, fünf Wochen zu früh, und er kämpfte um sein Leben. „Wir wussten vor der Geburt, dass er nicht gesund auf die Welt kommen würde“, schildert die gebürtige Deutsche. Rund ein Jahr lang war die Familie mit dem schwer kranken Buben im Krankenhaus. Da ihr Sohn besondere Pflege braucht, prüfte das Jugendamt in St. Pölten, ob Frau Müller und ihr Mann überhaupt erziehungsfähig seien.

Es wurde ein Gutachten eingeholt, die 34-Jährige musste damals auch zum psychologischen Test samt einer Feststellung des Intelligenzquotienten. Das Ergebnis schockte die Mutter damals sehr. Sie solle einen IQ von 64 haben, hochgerechnet auf den Verstand eines Erwachsenen sogar nur 56. Diesen Wert würden Neun- bis Unter-Zwölfjährige oder Behinderte erreichen. Ihr Ehemann erreichte einen Wert von 93 (der Durchschnitt liegt rund um 100). „Wir waren damals völlig fertig. Mein Mann ist direkt von der Nachtschicht zu dem Test gefahren“, verteidigt sie die Ergebnisse.

Evelin Müller stimmte der Unterbringung des Sohnes in einer Pflegeeinrichtung zu. „Im September 2015 hat es dann geheißen, es steht eine Kindeswohlgefährdung im Raum“, schildert sie. Zu dieser Zeit war die 36-Jährige mit ihrer Tochter schwanger. Ryan kam dann in die Einrichtung nach Amstetten, wo nur schwer kranke Kinder und Jugendliche betreut werden. „In dem Gutachten stand, dass wir nicht erziehungsfähig sind. Obwohl es um meinen Sohn ging, nehmen sie auf der letzten Seite plötzlich meine ungeborene Tochter mit rein“, schildert sie.

 

Alle Inhalte anzeigen

Die Tochter kam im Dezember 2015, einen Tag nach Weihnachten, zur Welt und wurde den Müllers wenige Tage später abgenommen. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Die Kanzlei von Anwalt Nikolaus Rast, die die Familie vertritt, legte gegen das Gutachten Rekurs ein. „Wir haben die ganze Zeit geklagt“, schildert sie.

Ein neues Gutachten, das im Oktober 2017 eingeholt wurde, entlastet die Eltern. Und es sagt außerdem aus, dass diese erziehungsfähig sind – jedoch nur eingeschränkt. In diesem wurde auch ein neuer IQ-Test verwendet, den die Mutter bei einer anderen Psychologin absolviert hatte. Das Ergebnis lag diesmal bei 96. Diesen Wert erreicht der Durchschnitt. „Trotz der angeführten herabgesetzten Kritikfähigkeit der Eltern fanden sich im Zuge der psychologischen Exploration keine Hinweise auf eine Intelligenzminderung“, schreibt die Gutachterin in ihrem Bericht.

 

Alle Inhalte anzeigen

 

Die Mutter zog sogar mit ihrem Ehemann von Statzendorf nach Hausmening (NÖ), um in der Nähe der Pflegeeinrichtung zu leben. Im August kam es zum Prozess, bei dem der Familie der mittlerweile Vierjährige wieder zugesprochen wurde. „Dort hat es geheißen, wenn den Kindeseltern der Ryan zurückgegeben wird, bleibt ihnen keine Kapazität für die Tochter. Es besteht die Befürchtung, dass sich das Mädchen mittlerweile zu sehr an die Pflegefamilie gewöhnt hat“, erklärt ihre Anwältin Susanne Kurtev.

Alle Inhalte anzeigen

Kampf um die Tochter

Evelin Müller machte diverse Kurse, um den Buben entsprechend betreuen zu können. „Das, was ich erlebt habe, wünsche ich nicht mal meinem schlimmsten Feind“, sagt sie.

Ihre Tochter, die heuer ihren dritten Geburtstag feiert, befindet sich weiterhin bei einer Pflegefamilie. Um sie will die 34-Jährige kämpfen. Obwohl es rechtlich gesehen schwierig sein wird, da die Zweijährige laut Experten schon zu alt sei. „Sie wird im Dezember drei. Das ist für ein Kind noch nicht zu spät“, zeigt sich die Mutter trotzdem kämpferisch. Derzeit kann sie ihre Tochter nur alle vier Wochen eine Stunde lang sehen. Eine Erhöhung des Besuchrechtes wurde beantragt. Den Rest muss erneut ein Gericht entscheiden.