Jetzt fix: Nur ÖVP tritt in jeder Gemeinde an
Von Martin Gebhart
Bereits am 18. Dezember hatte die ÖVP verkündet, dass sie als einzige Partei am 26. Jänner in allen 567 Gemeinden zur Wahl antritt. Was die SPÖ danach in Zweifel zog, weil sie erst einen Beweis wollte, dass die Unabhängige Bürgerliste in Winzendorf-Muthmannsdorf (Bezirk Wiener Neustadt) auch tatsächlich ÖVP-nah ist.
Seit Mittwoch ist alles geklärt. Bis dahin musste die Wahlbehörde abfragen, welcher Partei sich manche Listen zugehörig fühlen. Nun ist auch klar, dass die ÖVP überall antritt. Die SPÖ samt ihren Listen kann nur auf 545 Gemeinden verweisen. Mit anderen Worten: In 22 Gemeinden wird am Wahltag keine SPÖ auf den Stimmzetteln zu finden sein.
Die FPÖ tritt in 365 Gemeinden an, die Grünen in 126 und die Neos in 37, wie Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) als Leiter der Landeswahlbehörde diese Woche verkündete. Insgesamt kandidieren 1.851 Wahlparteien. Zu vergeben sind 11.640 Mandate. Wilfing: „Wahlberechtigt sind 1.459.072 Bürgerinnen und Bürger.“
17 Bürgermeister von unabhängigen Listen
Die Ausgangslage für den 26. Jänner wurde noch einmal aufgezeigt: Aktuell liegt die ÖVP gemeinsam mit den ihr nahen Listen bei den Bürgermeistern klar auf dem ersten Platz. Sie stellen in 426 Gemeinden die Mehrheit. In 128 Gemeinden dominieren die SPÖ und ihnen nahe stehende Listen, in 13 Gemeinden sind es unabhängige Listen.Karl Wilfing: „Das bedeutet aber nicht, dass die stärkste Partei auch automatisch die Partei der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist.“ Da sieht es anders aus. Die ÖVP stellt in 431 Gemeinden den Ortschef, die SPÖ regiert in 119 Kommunen. 17 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gehören unabhängigen Listen an.
Besonderheiten des Wahlkampfes
Im Wahlkampf wurden auch schon die Besonderheiten des Gemeinderatswahlkampfes mehrmals diskutiert. So hätten SPÖ, Grüne und Neos gerne eine Änderung. Weg von nicht-amtlichen Stimmzetteln und weg von der Vorgabe, dass der Name die Partei schlägt. Bei der Mehrheitsfraktion ÖVP ist man da allerdings noch nicht durchgekommen.
Deswegen gelten die bisherigen Regeln. „Bei der Gemeinderatswahl gilt der Grundsatz Name vor Partei. Das bedeutet, wenn neben einer Parteibezeichnung auch ein Name eines Kandidaten oder einer Kandidatin aus einer anderen Wahlpartei angegeben ist, gilt der Stimmzettel als gültig für jene Partei der eingetragenen Kandidaten“, sagt Karl Wilfing.
Einsprüche zwei Wochen lang möglich
Grundsätzlich werden am 26. Jänner die vorläufigen Ergebnisse – auch inklusive der Briefwahlstimmen – aller 567 Gemeinden vorliegen. Wilfing: „Es gibt auch keine landesweite Sperrfrist, da es sich ja um 567 Einzelwahlen handelt.“ Bis zu zwei Wochen danach können dann noch Einsprüche eingebracht werden. Die neuen 567 Gemeinderäte müssen sich danach – sofern es keine Einsprüche gibt – bis spätestens 10. März konstituieren.
Bezüglich der Einsprüche sind bereits mögliche Fälle aufgetaucht. Vor allem in der Gemeinde Persenbeug-Gottsdorf im Bezirk Melk wird derzeit heftig diskutiert. Da wurde auf dem Stimmzettel die falsche Reihenfolge abgebildet. Hinter der SPÖ findet sich die ÖVP und nicht die Bürgerliste, der auch Ex-Staatssekretärin Christa Kranzl angehört.
Möglich ist nun, dass beide Parteien nach dem Wahltag Einspruch erheben und der Urnengang dann wiederholt werden müsste. Sowohl die ÖVP als auch Christa Kranzl haben bereits angekündigt, dass es keine Beeinspruchung geben wird. Die SPÖ hätte allerdings gerne, dass das auch schriftlich deponiert wird.