Chronik/Niederösterreich

Gegner von Windkraftanlagen in Wäldern zeigen Land Gelbe Karte

Mehr als 100 Mitglieder von neun Waldviertler Bürgerinitiativen, die gegen den Bau weiterer Windkraftanlagen in Wäldern kämpfen, zeigten Donnerstagvormittag auf dem St. Pöltner Landhausplatz Gelbe Karten. „Hände weg von unseren Wäldern“ lautet ihre Forderung. Dazu haben sie einen Appell formuliert, den Niederösterreichs Umweltanwalt Thomas Hansmann für die Landeshauptfrau entgegennahm. Hansmann versicherte, er werde sich für eine strenge Prüfung einsetzen.

„Es wird bei Windkraft oft mit öffentlichem Interesse argumentiert, aber Urteile des Europäischen Gerichtshofes zeigen, dass er den Schutz des Waldes ebenso als öffentliches Interesse ansieht und das zu berücksichtigen einfordert“, erklärte Jimmy Moser, Sprecher der Interessensgemeinschaft Waldviertel. Denn Waldschutz sei per se Klimaschutz.

Die Bürgerinitiativen kritisieren „oberflächliche“ und nicht nachvollziehbare Privatgutachten in Windkraft-Verfahren. Vom Land fordern sie den verstärkten Einsatz von Amtssachverständigen zur Überprüfung solcher Begutachtungen. Aussagen, dass es nicht genug Amtssachverständige gebe, um alle Verfahren zu bewältigen, wollen sie nicht gelten lassen: „Bevölkerung und Natur haben aber ein Recht auf Einhaltung der Gesetze“, argumentieren die Kritiker.

Appell

Sie haben ihrem Appell eine Auflistung von Ungereimtheiten angeschlossen, die sie in derzeit laufenden Verfahren gefunden haben wollen. Wenn ein Sachverständiger in 200 Meter hohen Anlagen keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sehe, sei das nicht nachvollziehbar.

Mehrmals hätten Privatgutachter beispielsweise Horste von geschützten Schwarzstörchen oder die Anwesenheit anderer seltener Arten „übersehen“.

„In einem Rechtsstaat sind umfangreiche Projekte, egal ob Hochwasserschutz, Straßenbau oder erneuerbare Energie, immer Gegenstand aufwendiger Verfahren. Außerdem besteht ein Einspruchsrecht für nahezu jedermann, sodass die meisten dieser Verfahren auch von den Höchstgerichten geprüft werden. Dabei werden auch eingeholte Gutachten, egal ob von amtlichen oder nicht amtlichen Gutachtern erstellt, der Prüfung durch Gerichte unterzogen“, heißt es dazu aus der Umweltrechtsabteilung des Landes NÖ.

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