Prozess um Windrad-Brand: „Ob da nicht der Falsche sitzt?“
Der Brand eines Windrades in Gols (Bezirk Neusiedl/See) hatte 2017, wenige Tage vor Weihnachten, für großes Aufsehen gesorgt. Zwei Techniker, die in 100 Meter Höhe mit Wartungsarbeiten beschäftigt waren, erlitten zum Teil schwerste Verbrennungen. Für einen der beiden, einen 41-jährigen Elektroinstallateur, hatte der Vorfall am Dienstag auch ein gerichtliches Nachspiel. „Fahrlässige Körperverletzung sowie das Herbeiführen einer Feuersbrunst“ legte die Staatsanwaltschaft dem Nordburgenländer zur Last. Der Beschuldigte, der damals bei einer Servicefirma für Windräder beschäftigt war, bekannte sich nicht schuldig.
Gemeinsam mit seinem 21-jährigen Arbeitskollegen, einem Mechatroniker, sollte er eine Sicherung am Windrad 3 entfernen, die hinter einen Leistungskasten gefallen war. „Wir haben nachgefragt, ob der Strom abgeschaltet wird. Aber es hat geheißen, es gibt keine Möglichkeit.“ Der einzige Kollege, der dazu ermächtigt gewesen sei, sei auf Urlaub gewesen. „Damit uns der Chef nicht hinausschmeißt“, habe man die Arbeit dennoch erledigen wollen. Dazu seien Schutzhandschuhe geliefert worden, mit denen Arbeiten im Spannungsbereich von 1000 Volt durchgeführt werden können.
„Hatten Sie Angst?“
„Hatten Sie Angst“, wollte die Richterin wissen. „Wir waren uns sicher, dass da nichts passieren kann“, sagt der 41-Jährige. Er habe die Sicherung noch gar nicht in der Hand gehabt, als es zum Kurzschluss gekommen sei.
Zweieinhalb Wochen war er im künstlichen Tiefschlaf, er habe schwere Verbrennungen im Gesicht, an den Händen sowie ein Inhalationstrauma erlitten. Ein Jahr lang musste er Kompressionskleidung tragen. Wann er wieder arbeiten kann, ist unklar. Auch sein Kollege erlitt schwere Verbrennungen.
Schulungen im elektrotechnischen Bereich habe er keine bekommen, trotz mehrmaligen Ersuchens, sagt der Angeklagte. Das bestätigt sein Kollege, der als Zeuge geladen war. Was tatsächlich zu dem Brand geführt hatte, sei unklar, sagt der Sachverständige für elektrische Anlagen, Wolfgang Brandl. „Als Ziviltechniker würde ich eine solche Anlage jedenfalls nicht mehr abnehmen.“
Für den Verteidiger des 41-Jährigen, Rudolf Tobler, ist auch noch eine andere Frage zu klären: „Ich glaube, man sollte prüfen, ob da nicht der Falsche sitzt“.
Die Verhandlung wurde vertagt, weitere Zeugen sollen befragt werden.