Prozess um Beischlaf mit 12-Jähriger

Ein heute 18-jähriger Südburgenländer musste sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen vor Gericht verantworten.
Prozess um Beischlaf mit 12-Jähriger

Die Tat, die ein damals 15-Jähriger im Frühsommer 2009 begangen haben soll, hatte am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt ein gerichtliches Nachspiel. Der heute 18-jährige Lehrling soll mit einem damals zwölfjährigen Mädchen geschlafen haben. "Es gab geschlechtliche Handlungen zwischen dem damals 15-Jährigen und der damals zwölfjährigen Zeugin", hieß es von der Staatsanwaltschaft.

So ein Vorfall habe natürlich psychische Auswirkungen, erklärte die Anwältin des Mädchens. Sie machte 500 Euro Schmerzensgeld für die erlittenen seelischen Probleme ihrer Mandantin geltend. "Das Mädchen leidet an Schlafstörungen, hat Albträume und neigt zu Alkoholkonsum", sagt die Anwältin. Außerdem sei es dem Angeklagten gelungen, die ganze Clique gegen das Mädchen aufzubringen." Wenn er den Prozess verliert, tät' ich mich an deiner Stelle nicht mehr aus dem Haus trauen", sei ihrer Mandantin via Facebook beschieden worden. "Es wird versucht, sie mundtot zu machen."

Nicht geständig

Der Angeklagte zeigte sich nicht geständig. "Mein Mandant fragt sich, warum er überhaupt hier ist. Selbst ein Beischlaf, der nicht mit Gewalt erzwungen worden ist, hat nicht stattgefunden", sagt der Verteidiger des 18-Jährigen. Außerdem gebe es auch hinsichtlich des Tatzeitpunktes Ungereimtheiten. "Zuerst wurde gesagt, das Ganze wäre im Sommer 2009 passiert. Dann war sich das Mädchen plötzlich sicher, dass es am 25. April passiert sei. Das kann aber gar nicht sein, weil mein Mandant zu dem Zeitpunkt im Spital stationär behandelt wurde. Dass das gar nicht erwähnt wurde, nagt schon sehr heftig an der Glaubwürdigkeit der Zeugin ", führte der Verteidiger aus.

Auch der Vorwurf, dass sein Mandant Druck auf das Mädchen ausübe, sei unrichtig. "Er hat sich aus der besagten Clique komplett zurückgezogen." Vielmehr sei es so gewesen, dass das Mädchen versucht habe, seinen Mandanten als Freund zu gewinnen. "Nachdem er sie zurückgewiesen hatte, hat sie die Vorwürfe erhoben."

Die Vorsitzende des Schöffensenats, Andrea Rosensteiner, schloss nach dem Anklagevortrag und der Replik des Verteidigers die Öffentlichkeit aus. Die Richterin hat den Prozess am Donnerstag schließlich vertagt. Ein psychologisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Mädchens soll nun eingeholt werden.

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