Putin will Zugriff auf westliche Unternehmen
Von Martin Meyrath
Russlands Präsident Wladimir Putin hat vergangene Woche eine Anordnung erlassen, die dem Staat Zugriff auf westliche Vermögenswerte geben soll, berichtet die Financial Times. Firmen sollen demnach entweder gezwungen werden können, deutlich unter Wert zu verkaufen, oder verstaatlicht werden können.
Diese Drohungen sind an sich nichts Neues, bisher haben Verstaatlichungen aber nur in Einzelfällen stattgefunden. So verstaatlichte Russland etwa Eigentum des deutschen Energiekonzerns Uniper und des finnischen Energiekonzerns Fortum. Das war allerdings eine gezielte Vergeltung für europäische Maßnahemen gegen russische Energieunternehmen. So hat etwa Deutschland Gazprom Germania zuerst unter Treuhänderschaft der Bundesnetzagentur gestellt, umbenannt und später verstaatlicht.
Das neue Gesetz soll aber nicht die Ausnahme, sondern die neue Regel werden, also potenziell alle westlichen Unternehmen in Russland betreffen.
Westlicher Exodus
Dass Putin plant, sich alle westlichen Unternehmenswerte zu schnappen, und so auch das russische Budget aufzufüllen, dürfte aber nicht zu er erwarten sein. Denn der Exodus westlicher wirtschaftlicher Aktitvitäten könnte sich massiv auf die russische Volkswirtschaft auswirken. Insbesonder Nationalbank-Chefin Elvira Nabiullina soll dagegen sein. Eher dürfte es darum gehen, die Daumenschrauben anzuziehen, um dem Kreml genehme Verhaltens- und Vorgangsweisen zu motivieren.
Das Gesetz sei für die Fälle gepant, "wenn eine Firma ihren Verpflichtungen nicht nachkommt", zitiert die Financial Times Kremlsprecher Dimitri Peskow. "Wir verabschieden uns von diesen Firmen. Was wir mit ihrem Besitz machen, ist unsere Angelegenheit".
Für westliche Unternehmen würde es durch das Gesetz noch schwieriger, ihre Vermögenswerte in Russland zu verkaufen. Bereits jetzt gelten Auflagen, so darf zum Beispiel maximal 50 Prozent des Marktwerts verlangt werden. In manchen Fällen, etwa bei Banken, ist zudem eine Genehmigung von Putin notwendig. Das Gesetz könnte also auch dazu dienen, Unternehmen im Land zu halten.
➤ Mehr dazu hier: Zögerlicher Rückzug heimischer Unternehmen aus Russland
Aus Österreich wäre von dem Gesetz etwa die Raiffeisen Bank International (RBI) betroffen. Auf Anfrage des KURIER heißt es dort, man arbeite "an zwei Optionen, Verkauf und Spin-off", näher könne man sich dazu nicht äußern. Unter Spin-off versteht man die Ausgliederung eines Teil des Unternehmens als eigenständige Firma.