Start-ups fordern vifere Mitarbeiterbeteiligung
Die rund 2.500 österreichischen Start-up-Unternehmen haben in den vergangenen Jahren mehr als 20.000 Arbeitsplätze geschaffen. In den nächsten Monaten könnten noch einmal 10.000 Jobs dazukommen, wenn die Rahmenbedingungen verbessert werden.
„Wir brauchen den Wachstumsmotor der Start-ups und die innovative Kraft davon. Wir in Österreich haben lange den Zug verpasst und sind spät aufgesprungen“, sagt Markus Raunig vom Verband AustrianStartups. „In Österreich haben wir Aufholbedarf. Wir gründen zu wenig, da sind wir im europäischen Vergleich nur auf Platz 19. Wir investieren zu wenig in Start-ups, da sind wir im europäischen Vergleich auf Platz 15.“
Mehr noch. „Und unsere Unternehmen haben massive Probleme beim Finden von Fachkräften“, sagt Raunig. „Die Start-ups benötigen einen leichteren Zugang zu talentierten Mitarbeitern. Das heißt, dass die sogenannte rot-weiß-rot-Karte entbürokratisiert und es einfacher gemacht wird, Leute ins Land zu holen.“
Finanzielle Anreize
Ganz wichtig ist dabei das Thema Mitarbeiterbeteiligung. Es geht um finanzielle Anreize, um die hellsten Köpfe an Bord holen zu können. Das Modell der Regierung zur steuerfreien Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 Euro pro Jahr greife zu kurz und sei für Start-ups eher ungeeignet, meint Wirtschaftsprüfer Peter Wundsam von der Kanzlei Mazars Austria. Denn: Dazu muss jedes Jahr das betroffene Unternehmen neu bewertet werden. Die Bewertung von Start-ups gilt mitunter als schwierig, sind doch oft lediglich ein paar Ideen, eine Handvoll Mitarbeiter, aber nur wenige Vermögenswerte vorhanden. Außerdem darf diese Gewinnbeteiligung den Vorjahresgewinn nicht übersteigen. „Es wird eher selten sein, dass Start-ups in der Gründungsphase große Gewinne erzielen“, sagt Wundsam. Nach wie vor gibt es keine Gleichbehandlung von Investoren und Mitarbeitern. Ein Investor muss auf die Gewinne bloß die Kapitalertragssteuer (27,5 Prozent) zahlen, ein Mitarbeiter muss eine Beteiligung über dem Freibetrag mit dem Lohnsteuersatz und der Sozialversicherung versteuern.
Gleichstellung
„Unsere Idee ist, dass in der Zeit, in der ein Mitarbeiter die Beteiligung bekommt, diese noch nicht versteuert wird. Erst bei der Veräußerung der Beteiligung soll sie mit dem Satz der Kapitalertragssteuer besteuert werden“, sagt Wundsam. „Zusätzlich würden wir uns vorstellen, dass für jedes Jahr, in dem die Beteiligung gehalten wird, ein Freibetrag von 3.000 Euro anrechenbar ist.“
Bei fünf Jahren ergibt das für den Mitarbeiter einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro. „Das bedeutet eine deutliche Erleichterung in der Bürokratie, ich brauche keine jährliche Bewertung“, sagt Wundsam. „Und es entlastet den Arbeitgeber, weil auf diese Beträge keine Lohnnebenkosten anfallen.“
Am Ende käme es zu einer Gleichstellung von Mitarbeitern und Investoren.