Plattform will 10.000 Jobs für Geflüchtete aus der Ukraine
Von Martin Meyrath
Die neu gegründete Plattform "Austrian Jobs for Ukraine" möchte bis Jahresende 10.000 Arbeitsplätze an Geflüchtete aus der Ukraine vermitteln. Der Schwerpunkt soll dabei auf den Bereichen Informationstechnologie (IT), Gastronomie und Sozialwirtschaft liegen. Die Initiative geht von Hilfsorganisationen und Wirtschaftsvertretern aus.
Die Jobs sollen den Geflüchteten "eine soziale und gesellschaftliche Perspektive geben und für einen geregelten Tagesablauf sorgen", so der von der Regierung eingesetzte Flüchtlingskoordinator Michael Takács. Und der Bedarf ist groß: „Wir werden bis zu 200.000 Plätze in allen Regionen und in allen Formen brauchen“.
Die Arbeitsstellen werden auf der Internetplattform „austrianjobs-for-ukraine.at“ auf Englisch inseriert, außerdem finden sich auf der Website Verweise zu Deutschkursen und Organisationen, die Geflüchteten helfen. Denn Sprachkenntnisse sind für viele der ausgeschriebenen Jobs wichtig, auch wenn sie nicht immer nötig sind. "In der IT sprechen wir Englisch", meint beispielsweise Alfred Harl, Obmann des Fachverbands UBIT in der Wirtschaftskammer – und da der Branche österreichweit 24.000 Fachkräfte fehlen, wittert sie hier eine Chance.
Auch wenn die Geflüchteten dem Österreichischen Arbeitsmarkt vor allem in Branchen mit Fachkräftemangel – neben der IT spielt hier der Sektor Pflege und Betreuung eine große Rolle – also durchaus willkommen sind, müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das bedeutet insbesondere ein ausreichendes Angebot von Kinderbetreuung, denn 80 Prozent der aus der Ukraine Geflüchteten in Österreich sind Frauen und etwa ein Drittel sind unter 18 Jahre alt.
Zuverdienstgrenze
Noch ungelöst ist allerdings die Frage der Zuverdienstgrenze. Diese soll nach mehrheitlichem Willen von 110 Euro etwa auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro angehoben werden, allerdings müssen dafür alle Bundesländer zustimmen. Kärnten steht aber auf der Bremse, weil es darin eine Ungleichbehandlung zwischen aus der Ukraine stammenden und anderen Geflüchteten sieht. Das Problem ist, dass ein Einkommen über der Zuverdienstgrenze zum Verlust der Grundsicherung führt. Insbesondere für Alleinerziehende, die nur einen Teilzeitjob annehmen können, wäre dabei auch die Geringfügigkeitsgrenze problematisch, sagte etwa AMS-Chef Johannes Kopf am Sonntagabend in der ZIB2.
Die Geflüchteten aus der Ukraine sind im Gegensatz zu anderen Geflüchteten nicht im Asylwesen. Für sie gilt die EU-Regelung für temporären Schutz, weswegen sie mit der dafür eigens eingeführten „Blauen Karte“ Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Wie viele Ukrainer und Ukrainerinnen dauerhaft in Österreich bleiben, ist völlig unklar. Schätzungen mutmaßen, dass ein bis zwei Drittel in die Ukraine zurückkehren – sollten sie die Möglichkeit dazu dann noch haben.