Brisantes Privat-Geschenk: Was wusste der Aufsichtsrat der Asfinag?
Im staatseigenen Autobahn-Konzern Asfinag haben sich am Dienstag die Ereignisse überschlagen. Nach dem KURIER-Bericht in der Dienstag-Ausgabe über eine fragwürdige 1,3 Millionen Euro schwere Haus-Schenkung an Asfinag-Vorstand Klaus Schierhackl hat Aufsichtsratschef Peter Franzmayr umgehend reagiert.
„Der derzeitige Aufsichtsrat, der in dieser Zusammensetzung erst seit Februar 2018 besteht, war nicht über diese Schenkung informiert“, sagt Franzmayr zum KURIER. „Ob der vorherige Aufsichtsrats informiert war, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe Dienstagfrüh veranlasst, dass die Untersuchungen, die es im Kontext mit Herrn Schierhackl gibt, auf allgemeine Compliance- und Governance-Themen aus gegebenem Anlass ausweitet werden.“ Das heißt, es wird geprüft, ob Schierhackls Handeln den gesetzlichen Verhaltensregeln und einer ordentlichen Unternehmensführung entspricht.
6400 Quadratmeter
Wie der KURIER berichtete, mietet die Asfinag seit 1998 von einer älteren Dame bzw. von ihrer Privatstiftung vier Etagen in der Wiener Innenstadt. Dort unterhält der Autobahnbetreiber sein Hauptquartier. Indes ist Schierhackl erst im Oktober 2007 in den Asfinag-Vorstand eingezogen.
Die 78-jährige Stifterin hat Schierhackl Ende Mai 2015 eine 6400 Quadratmeter große Liegenschaft mit einem Haus im niederösterreichischen Marchegg geschenkt, dessen Wert ein Gerichtssachverständiger mit 1,3 Millionen Euro beziffert.
Die alte Dame, die angeblich keine direkten Angehörigen hat, hat ein lebenslanges und kostenloses Wohnrecht in dem stattlichen Haus. Außerdem darf die Liegenschaft zu ihren Lebzeiten weder mit Krediten und Pfandrechten belastet, noch darf sie verkauft werden. Schierhackl selbst sagte, dass beträchtliche Geschenk sei seine Privatsache. Er habe die Dame ungefähr 2005/2006 kennengelernt und es entstand ein familienähnliches Verhältnis.
Schwester und Oma
„Sie ist wie eine Schwester zu mir und wie eine Oma zu meinem Sohn. Ich feiere mit ihr sogar den Heiligen Abend und den 25. Dezember“, sagte Schierhackl am Montag zum KURIER. „Ich verquicke Privates und Berufliches nicht, daher ist nichts dran.“ Er habe dieses Naheverhältnis seinen Vorstandskollegen offengelegt und die Agenden des Mietverhältnisses in der Wiener Rotenturmstraße an den zweiten Asfinag-Vorstand übergeben.
Kein Geschenk-Verbot
Indes kann sich die frühere Asfinag-Aufsichtsratschefin und heutige Verfassungsrichterin Claudia Kahr nicht daran erinnern, dass diese Schenkung auf einer Tagesordnung des Aufsichtsgremiums stand. Ob er den Aufsichtsrat darüber informiert hat, dazu wollte Schierhackl laut seinem PR-Berater am Dienstag keine Stellungnahme abgeben.
„Auch wenn nur der Anschein einer schlechten Optik durch eine Schenkung besteht, muss sich der Betreffende im Klaren sein, ob er das Risiko eingeht oder es lieber sein lässt“, sagt der frühere Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler zum KURIER. „Wenn eine derart exponierte Person, wie in diesem Fall, mit einer beträchtlichen Schenkung bedacht wird, dann kann das völlig harmlos sein. Es gibt nämlich kein allgemeines Schenkungsverbot für Vertreter staatlicher Unternehmen oder Beamte.“ Nachsatz: „Er muss aber in der Lage sein, jegliche Verdachtsmomente, dass es mit seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen könnte, zu entkräften.“ Es dürfe aber nicht soweit führen, dass man sich in Österreich nichts mehr schenken lassen darf. Andererseits müsse auch in Betracht gezogen werden, welche Außenwirkung eine private Schenkung auf das betroffene Unternehmen habe.
„Keine ideale Optik“
„Ob die Hausschenkung reine Privatsache ist oder nicht, hängt davon ab, ob ein Konnex zu beruflichen Verpflichtungen besteht“ sagt Anwalt Markus Schlamadinger von der Kanzlei WSMK. „Die Optik ist in jedem Fall nicht ideal.“
Auch der Wiener Compliance-Experte und Rechtsanwalt Dominik Leiter hält „die Optik für unerfreulich. „Eine Geschenkannahme, die in keinem Zusammenhang mit seiner Vorstandstätigkeit steht - einerseits weil diese nur auf einem persönlichen Naheverhältnis zur Schenkerin beruht und andererseits weil die Ressortverteilung eine Beeinflussung im Interesse der Schenkerin ausschließt- ist weder straf- noch gesellschaftsrechtlich zu beanstanden“, sagt Anwalt Leiter von der Kanzlei Weisenheimer Legal zum KURIER. „Jeder, auch ein Vorstand, darf private Geschenke annehmen.“ Am Zug ist nun die Untersuchungskommission, die der Asfinag-Aufsichtsrat in Sachen Schierhackl eingerichtet hat.