WKStA stellt Novomatic-Ermittlungen gegen Gernot Blümel ein
Am 11. Februar 2021 standen Beamte beim damaligen Finanzminister Gernot Blümel vor der Tür. Es war eine Hausdurchsuchung, die für Ärger – und für einen Running Gag sorgte: Die Beamten konnten Blümels Laptop nicht finden, weil seine Lebensgefährtin damit in der Wickeltasche (und nicht, wie es die Legende will, im Kinderwagen) unterwegs war.
Zweieinhalb Jahre später werden die Ermittlungen jetzt eingestellt, wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Dienstag via Presseaussendung mitteilte. Nicht, weil die Ermittler von seiner Unschuld überzeugt sind, sondern weil schlicht die Beweise fehlten. Dem früheren ÖVP-Politiker und zwei weiteren Beschuldigten war Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen worden.
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"Probleme in Italien"
Rückblende: Die WKStA ermittelt seit August 2019 in der „Casinos-Causa“ und führte u. a. Hausdurchsuchungen bei Managern des Glücksspielkonzerns Novomatic durch – etwa bei Vorstand Harald Neumann. Auf dessen Handy fanden die Ermittler mehrere Chats mit Blümel. In einer SMS vom Juni 2017 bat Neumann um einen Termin bei Sebastian Kurz – „erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problems, das wir in Italien haben!“ Dem Konzern drohte damals eine Steuernachzahlung von 40 Millionen Euro.
Blümel war zu der Zeit zwar „nur“ Wiener ÖVP-Chef, hatte aber beste Kontakte in ÖVP-geführte Ministerien und war ein enger Vertrauter von Kurz, damals Außenminister und auf dem Sprung ins Kanzleramt. Laut Chat-Auswertungen bat Blümel damals Thomas Schmid, Generalsekretär im Finanzministerium, Neumann zurückzurufen.
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Als die Vorwürfe publik wurden, sagte Blümel in der ZiB 2, es sei „ganz normal“, heimischen Unternehmen bei Problemen im Ausland zu helfen und wies die Vorwürfe zurück. Und Neumann hielt fest, er habe „zu keiner Zeit eine etwaige Spende im Zusammenhang mit einer allfälligen Thematik mit Italien versprochen, angeboten oder auch nur in Aussicht gestellt“.
"Konkrete Zuwendung nicht nachweisebar"
In der WKStA-Aussendung wird nun erklärt, dass es für eine Strafbarkeit entweder einer Zuwendung oder eines konkreten Angebots eines strafrechtlich relevanten Vorteils im Gegenzug für ein Amtsgeschäft bedarf. Allerdings: „Eine konkrete Zuwendung des Glücksspielunternehmens an die Partei war nicht nachweisbar.“
Gleichzeitig sei „nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar“ gewesen, ob Kurz über das Terminersuchen sowie über eine etwaige Spende informiert wurde und ob es zu einem solchen Termin kam. Der Chatverlauf alleine lasse „keine eindeutig strafbare Auslegung zu“, schreibt die WKStA. Spannender Nachsatz: „In relevanten Bereichen sind Beweismittel nicht mehr vorhanden bzw. wurden Daten zu dienstlicher Kommunikation gelöscht.“
Wirbel um Daten
Um Blümels Daten hatte es in den vergangenen Jahren viel Wirbel gegeben: Die Opposition verdächtigte ihn damals, dass der berüchtigte Laptop weggeschafft wurde, um möglicherweise kompromittierende Beweise zu löschen. Und weil Blümel sich als Finanzminister hartnäckig weigerte, Akten an den U-Ausschuss zu liefern, trat in letzter Konsequenz der Verfassungsgerichtshof auf den Plan.
Blümel kann jetzt aufatmen – gegen ihn gibt es keine Ermittlungen mehr. Etliche Anzeigen waren zuvor eingestellt worden.