Politik/Inland

Verwirrung um Hausdurchsuchung in FPÖ-Bildungsinstitut

  • Am Montag führte die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Zuge der Ibiza-Affäre mehrere Hausdurchsuchungen durch.
  • Unter den Betroffenen: Heinz Christian Strache, der frühere FPÖ-Klubchef Johann Gudenus und Casinos-Austria-Vorstand Peter Sidlo.
  • Der Verdacht: Bestechung und Bestechlichkeit. Sidlo, ein FPÖ-Bezirksrat in Wien, soll aufgrund eines politischen Deals in den Vorstand der Casinos Austria gehievt worden sein.
  • Casinos Austria-Miteigentümer Novomatic soll sich für Sidlo stark gemacht haben und im Gegenzug soll die FPÖ Entgegenkommen bei eventuellen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel im Zuge der Wiener Wahl signalisiert haben. Die Betroffenen bestreiten alle Vorwürfe.
Alle Inhalte anzeigen

    Die Hausdurchsuchungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Zusammenhang mit der Bestellung des FPÖ-Bezirksrates Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casinos Austria sorgt für Verwirrung. Die FPÖ-Wien hatte zunächst in einer schriftlichen Aussendung bestätigt, dass eine freiwillige Nachschau in den Räumlichkeiten des „Freiheitlichen Bildungsinstituts St. Jakob in Osttirol“ stattgefunden habe: "Entgegen Medienberichten wurden keine Gegenstände sichergestellt", hieß es zunächst.

    Der Geschäftsführer des Freiheitlichen Bildungsinstituts, Klaus Nittmann, erklärte am Mittwoch daraufhin allerdings in einer Aussendung, dass der Verein, bei dem eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden ist, nicht identisch mit dem Freiheitlichen Bildungsinstitut sei. Es gebe weder personelle noch organisatorische noch finanzielle Überschneidungen.

    Es handle sich hierbei also nur um eine reine Namensgleichheit. Beim Freiheitlichen Bildungsinstitut seien weder Hausdurchsuchungen durchgeführt worden noch sei es in irgendeiner anderen Weise mit dieser Causa Casino verknüpft. Die Pension "Enzian" in St. Jakob im Defreggental gehört seit 2012 dem FPÖ-Bildungsinstitut.

    Alle Inhalte anzeigen

    Daraufhin erkärte die Wiener FPÖ wiederum, dass das "Freiheitliche Bildungsinstitut St. Jakob in Osttirol" eine Vorfeldorganisation der Wiener Landespartei sei und also kein Zusammenhang mit dem Freiheitlichen Bildungsinstitut bestehe.

    Wen die FPÖ in staatsnahen Betriebe platzierte

    Alle Inhalte anzeigen

    "Im Ibiza-Sumpf"

    Die Tiroler Volkspartei hat nun FPÖ-Landeschef Markus Abwerzger aufgefordert, sich in der Causa zu erklären. Denn: Die Tiroler Freiheitlichen hätten die Einrichtung ebenso "regelmäßig für Seminare, Schulungen und Diskussionen" genutzt, auch wenn das Haus der Wiener FPÖ gehöre, sagte VP-Klubobmann Jakob Wolf fund stellte die Frage in den Raum, ob die Tiroler FPÖ von den beschlagnahmten Unterlagen wusste. Die FPÖ würde "immer mehr im Ibiza-Sumpf" versinken. "Die Zeit billiger Ausreden ist vorbei", meinte Wolf weiter.

    Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch, dass mehrere Hausdurchsuchungen in zwei Bundesländern stattgefunden haben. Nähere Informationen wurden nicht bekannt gegeben, es handle sich um eine Verschlusssache.

    Das Haus in St. Jakob im Defreggental hat auch Strache mehrfach genutzt und dort Urlaube verbracht. In dem Ort war der frühere Tiroler Landesparteichef Gerald Hauser Bürgermeister.

    Alle Inhalte anzeigen

    Mehrere Durchsuchungen bestätigt

    Zu Wochenbeginn fanden Hausdurchsuchungen bei sechs Personen - darunter bei Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus statt.

    Ungeachtet der Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist Casinos-Finanzdirektor Peter Sidlo, um dessen Bestellung sich die Causa dreht, weiter im Amt. Sidlo ist weder beurlaubt noch suspendiert, wie die APA in den Casinos Austria in Erfahrung brachte: 

     

    Alle Inhalte anzeigen

    Bei der Hausdurchsuchung bei Strache soll auch dessen Handy von den Ermittlern beschlagnahmt worden sein. Zumindest sei er laut Medienberichten ab Dienstagnahmittag nur mehr über eine neue Nummer erreichbar gewesen sein.

    Alle Inhalte anzeigen

    SPÖ und NEOS fordern Aufklärung auch von ÖVP

    Die Causa Casino fand am Mittwoch auch ein politisches Nachspiel. "Wann erfahren wir, was da wirklich los war? Es ist für mich völlig unvorstellbar, dass die Regierungskoordinatoren Blümel und Hofer nicht in die Entscheidung der Postenbesetzung involviert waren und natürlich auch die Spitzen der damaligen Regierung, also neben Vizekanzler Strache vor allem auch der damalige Kanzler Kurz", sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bei einer eigens einberufenen Pressekonferenz. Schon vor dem Hintergrund des Ibiza-Videos zeige sich "ein unerträglicher Mief zulasten der Steuerzahler, den es hier zu durchdringen und abzustellen gilt".

    Auch für NEOS-Generalsekretär Nick Donig ist die Forderung der ÖVP nach Aufklärung "absurd". In einer Aussendung betonte Donig: "Die ÖVP saß zusammen mit der FPÖ in der Regierung. Wenn die FPÖ ihre Leute in Posten hievte, dann geschah das mit dem Wissen und in Absprache mit der ÖVP." Dass sich die ÖVP nun überrascht gebe, sei "äußerst unglaubwürdig. Wenn die ÖVP etwas aufklären will, muss sie bei sich selbst anfangen. Die Frage, die sich eher stellt ist: Warum hat die ÖVP nicht früher gehandelt, wenn sie davon wusste?"

    Alle Inhalte anzeigen

    Verschlusssache

    Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führt die Ermittlungen in der Causa Casinos im Geheimen durch. Sie nennt weder die Namen der Beschuldigten noch Details zu den durchgeführten Hausdurchsuchungen. Grund dafür ist die Entscheidung der Justiz, die Ermittlungen als sogenannte Verschlusssache zu führen.

    Geregelt ist die Geheimhaltung in der Verschlusssachenverordnung. Darin heißt es: "Ein Ermittlungsakt ist als Verschlusssache einzustufen, wenn besondere Geheimhaltungsgründe bestehen. Solche liegen insbesondere dann vor, wenn an dem Strafverfahren wegen der außergewöhnlichen Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Funktion des Tatverdächtigen im öffentlichen Leben ein besonderes öffentliches Interesse besteht und die Weitergabe von Informationen aus dem Ermittlungsverfahren mit einer besonderen Gefahr für die von den Ermittlungen betroffenen Personen oder Dritte, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit verbunden wäre oder den Zweck der weiteren Ermittlungen gefährden würde."