Politik/Inland

Telefonische Krankschreibung nur für Corona-Kranke

Die wiederbelebte telefonische Krankschreibung gilt nur für Corona-Kranke und nicht für andere Krankheiten. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Sonntag gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht des ORF-Radio.

In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auch für alle anderen Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen - außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona.

Zu beachten ist laut Gesundheitsministerium, dass man sich mit dem Ende der Quarantäne und dem folglichen Wegfall der Absonderungsbescheide ab Montag, 1. August, aktiv krankschreiben lassen muss, wenn man Corona hat. Bisher war es so, dass man bei einem positiven Coronatest einen Absonderungsbescheid bekommen hat, mit dem man automatisch krankgeschrieben war. Nunmehr muss man selbst aktiv werden und zum Arzt gehen oder eben zum Telefon greifen, um einen Krankenstand antreten zu können.

Der Forderung von Ärztekammerpräsident Johannes Steinhart im KURIER-Interview, wonach Ärzte auch symptomlos Infizierte krankschreiben dürfen sollen, erteilt das Gesundheitsministerium eine Absage: Die Krankschreibung befinde darüber, ob jemand arbeitsfähig sei.

 

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