Verschärfungen verschoben: Corona-Verordnung erst heute
Auf dem Höhepunkt der Omikron-Welle verschärft die Bundesregierung die Corona-Maßnahmen nun wieder. Eine entsprechende Verordnung wollte das Gesundheitsministerium am Dienstag vorlegen, sie sollte ab Mitternacht gelten.
Offenbar spießte es sich aber im Endspurt der Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern ÖVP und Grünen: Auf KURIER-Anfrage hieß es am Dienstagabend um 23.30 Uhr im Gesundheitsministerium, dass die Verordnung erst am heutigen Mittwoch kommen und am Donnerstag in Kraft treten soll.
Dem KURIER lag untertags bereits ein Entwurf vor. Darin ist vorgesehen, dass Kunden beim Betreten von Betriebsstätten in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen haben. Aber: Dies gilt nicht, wenn der Betreiber alle Kunden nur nach Vorlage eines 3-G-Nachweises einlässt. Das bezieht sich sowohl auf den Handel, als auch auf die Gastronomie und Hotellerie sowie Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen.
Die Betreiber haben also die Wahl: Entweder Maske oder 3-G für alle ihre Kunden.
Auch bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern ist in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen, es sei denn, es gibt eine 3-G-Kontrolle. Der private Wohnbereich ist davon ausgenommen.
Wien will übrigens bei seinen strengeren Regeln bleiben: So soll etwa in der Gastronomie weiterhin 2-G (geimpft und genesen) gelten.
Homeoffice-Aufruf
Beim Betreten von Arbeitsorten ist laut dem Entwurf eine Maske zu tragen, "sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann“. Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind etwa Trennwänden oder Plexiglaswände und, sofern technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden, organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams.
Die Verordnung enthält auch den expliziten Aufruf, nach Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten.
Auch an Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, müssen Patienten, Besucher, Begleitpersonen sowie Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer eine Maske zu tragen - auch hier gilt, dass das nur notwendig ist "sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann".
Einschnitt für Ungeimpfte
Sollte die 3-G-Kontrolle tatsächlich ein Revival feiern, wäre das vor allem für Ungeimpfte ein Einschnitt. Denn auch das Testregime soll sich ab 1. April ändern. Der Nationalrat wird das aller Voraussicht nach am Donnerstag beschließen. Ab April soll es für die Österreicher dann nur noch fünf kostenlose PCR- und fünf kostenlose Antigen-Tests im Monat geben. Infizierte, deren Kontaktpersonen und besonders gefährdete Menschen sind davon allerdings ausgenommen.
Skepsis zu Quarantäne-Verkürzung
Lockerungen soll es bei den Quarantäneregeln geben - dazu steht im vorliegenden Entwurf aber nichts.
Es brauche eine "kluge Regelung", die "verschiedene Entscheidungswege zulässt", stellte am Dienstag im Ö1-Morgenjournal Herwig Ostermann, Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH, fest. Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) hat am Montag eine Verkürzung strikt abgelehnt - und zwar mit dem Argument, dass auch das Pflegepersonal, wie alle anderen Bürger, das Recht habe, in Ruhe gesund zu werden und sich zu erholen.
Von der Gecko-Kommission kam am Freitag keine Empfehlung, denn die Mitglieder waren geteilter Ansicht.