Neos fordern Abschiebestopp für Minderjährige
Von Michael Hammerl
Die Neos werden in der Sondersitzung im Parlament ebenfalls drei Anträge zum Themenkomplex Migration einbringen. In einem unselbstständigen Antrag, der zur Abstimmung stehen wird, fordern die Neos mit Blick auf die umstrittenen Rückführungen zweier Mädchen nach Georgien, dass die "rechtlich vorgesehen Prüfung in Bezug auf das Kindeswohl" endlich durchgeführt werde.
In besagten Fällen hatten mehrere Rechtsexperten geäußert, dass diese Prüfung hätte stattfinden müssen. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sprach hingegen von einer "höchstgerichtlichen Entscheidung", an die er gebunden gewesen sei - und erntete Widerspruch.
"Die Kinder, die vergangene Woche in Länder abgeschoben wurden, die sie kaum kennen, gehören nach Österreich. Sie haben hier ihren Lebensmittelpunkt und sind Teil unserer Gesellschaft geworden", sagt Neos-Asylsprecherin Stephanie Krisper. Deswegen müsse Nehammer die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, ob das Kindeswohl gewahrt wurde.
Die Grünen werden weder dem Antrag der Neos, noch einem Antrag der SPÖ zur Etablierung einer Härtefallkommission bei strittigen Asylentscheidungen zustimmen - zumindest nicht geschlossen.
Shetty: "Widerspricht den Kinderrechten"
Zudem fordern die Neos in einem weiteren Antrag, dass es einen Abschiebestopp für Minderjährige geben soll, die in Österreich geboren wurden und länger als sechs Jahre rechtsmäßig in Österreich leben. Sie beziehen sich dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention und auf die EU-Grundrechtecharta. Dass es zu Abschiebungen "von sehr integrierten Kindern und Familien kommt, lässt darauf schließen, dass die aktuellen einfachgesetzlichen Bestimmungen den Schutz des Kindeswohls nicht ausreichend gewährleisten", heißt es im Antrag.
Integrationssprecher Yannick Shetty meint dazu: "Es ist herzlos und widerspricht den Kinderrechten, die im Verfassungsrang stehen, wenn Minderjährige abgeschoben werden, vor allem wenn sie in Österreich geboren wurden schon länger als sechs Jahre rechtsmäßig hier leben und daher fest in unserer Gesellschaft verwurzelt sind."
Einbindung von Ländern und Gemeinden
Im dritten Antrag geht es um eine Einbindung von Ländern und Gemeinden bei der Entscheidung über humanitäres Bleiberecht. Seit 2014 erledigt diese Tätigkeit das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). 2020 wurde rund 2.500 Personen in Österreich humanitäres Aufenthaltsrecht gewährt. Auch dieser Antrag wird bei der Sondersitzung aber noch nicht zur Abstimmung stehen.
Zustimmen wollen die Neos zwei Misstrauensanträgen gegen Nehammer zustimmen, die von SPÖ und FPÖ eingebracht werden.