Politik/Inland

Mindestsicherung: Wiener Revoluzzer am kürzeren Ast

Am heutigen Donnerstag endet die Begutachtungsfrist für das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, wie die türkis-blaue Bundesregierung die Neuaufstellung der Mindestsicherung betitelt hat.

Bereits seit Wochen hagelt es auf den Entwurf massive Kritik von allen Seiten. Der Hauptvorwurf: Die Bundesregierung würde die Armutsgefährdung vieler Bezugsgruppen deutlich verschärfen.

Am Donnerstagvormittag folgte der bisherige Höhepunkt der Kritik: Die rot-grüne Stadtregierung kündigte an, dass Wien das Gesetz - sollte der Entwurf in der vorliegenden Form umgesetzt werden - nicht umsetzen werde. Dies sei nicht möglich, sagten Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und die Grüne Spitzenkandidatin Birgit Hebein bei der Präsentation der Wiener Stellungnahme zum Entwurf.

Verfassungswidrig

Das Rahmengesetz sei nicht nur ungeeignet, sondern möglicherweise auch verfassungswidrig. Die Begründung: Ein Grundsatzgesetz dürfe nicht zu konkret sein, sei es im konkreten Fall aber sehr wohl. Auf der anderen Seite ignoriere die Bundesregierung die Vorgaben des Rechnungshofs, nämlich die bundesweite Vereinheitlichung der Mindestsicherung.

Wien dürfte es jedoch schwer haben, sich gegen den Bund durchzusetzen, es sei denn, das Gesetz sei tatsächlich verfassungswidrig, meint der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. Denn würde Wien an seiner derzeitigen Regelung der Mindestsicherung nichts ändern, würde die Kompetenz an den Bund wandern. Würde Wien das Gesetz wiederum anders vollziehen als vom Bund vorgegeben, könnte sich letzterer mit einer Klage an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Sozialministerin reagiert gelassen

Eine solche Verfassungsklage schließt Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) nicht aus, vorerst war sie am Rande der Regierungsklausur in Mauerbach aber um Beruhigung bemüht. Auf die Ankündigungen Wiens angesprochen, meinte sie, „es wird nichts so heiß gegessen, wie gekocht wird“. Man werde sich in Ruhe die Begutachtungsstellungnahmen ansehen und eine Regierungsvorlage erarbeiten, für die Hartinger-Klein auch Änderungen am Entwurf nicht ausschließt.

Man habe den Text sehr gründlich durchgearbeitet, sagte Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Doch obwohl man über "das unterste soziale Netz, das die Republik spannt" spreche, komme das Ziel, Armut zu verhindern, im Entwurf nicht vor.

Kritisiert werden nicht nur die vorgesehenen Kürzungen etwa bei Familien, auch rechtliche Mängel werden ins Treffen geführt. Das Gesetz sei in vielen Punkten unklar, hieß es. Zudem befürchtet Rot-Grün massive Mehrkosten durch die Vielzahl neuer Bestimmungen. "Aus dem Entwurf schreit einem der Bürokratieaufwand entgegen", sagte Hacker, das sei "ein echter Wahnwitz".

Hebein kritisierte besonders, dass die Kürzungen "alle Menschen in Notsituationen" träfen. Von Kranken über Familien mit Kindern bis hin zu pflegebedürftigen Menschen bliebe niemand verschont. Der Regierungsentwurf sei "menschlich Müll", urteilte die frühere Sozialarbeiterin.

"Rechtsstaat gilt auch für Rot-Grün"

In der Stadt-ÖVP zeigte man für die Kritik kein Verständnis. "Wenn Wien offiziell den Bruch der österreichischen Bundesverfassung ankündigt, ist das nicht mehr als ein durchschaubares Ablenkungsmanöver", stellte Stadtrat Markus Wölbitsch in einer Aussendung fest.

Wien reiht sich jedenfalls in eine lange Reihe von Kritikern an der Neuregelung der Mindestsicherung. Erst am Mittwoch hatte die Armutskonferenz, ein Zusammenschluss von 40 sozialen Organisationen, vernichtende Kritik am Entwurf geäußert.

„Warum konzentriert man sich auf die Ärmsten?“, fragt sich etwa Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger angesichts der Tatsache, dass die Ausgaben für die Mindestsicherung nur 0,9 Prozent der jährlichen Sozialausgaben ausmachen.

Doch die scharfe Kritik am Regierungsentwurf beschränkt sich längst nicht auf soziale Organisationen ­– und sie bezieht sich auf zahlreiche Betroffenengruppen. Ein Überblick:

Obergrenze statt Untergrenze

Es hat einen Grund, warum die Mindestsicherung künftig nicht mehr so heißen soll: Ein Mindestmaß an Unterstützung ist seitens ÖVP und FPÖ nämlich nicht mehr vorgesehen. Vielmehr schreibt das Gesetz Höchstsätze vor: nämlich den Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz; momentan also 863 Euro für Alleinstehende monatlich.

Die Länder dürfen künftig maximal 30 Prozent für Wohnkosten aufschlagen.

Kinderarmut durch weniger Geld für Familien

Am meisten verlieren gemäß dem Regierungsentwurf Familien mit mehreren Kindern. Denn: je mehr Kinder, desto weniger Geld pro Kind. Pro Paar gibt es 1208 Euro, für das erste Kind zusätzlich 216 Euro, für das zweite 130 und ab dem dritten Kind nur mehr 43 Euro. Das macht weniger als 1,50 Euro pro Kind und Tag.

Das Netzwerk Kinderrechte sieht darin eine Verletzung sowohl der UN-Kinderrechtskonvention als auch der Bundesverfassung, für die Kinder- und Jugendanwaltschaften ist der Entwurf „in seiner Gesamtheit“ eine Missachtung des Vorrangs des Kindeswohls. Und Volkshilfe-Direktor Fenninger urteilt, der Regierung seien die Kinder „nicht das Mindeste wert“.

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Deckelung für Behinderte

Nicht nur für Familien, auch für Wohngemeinschaften für Erwachsene gibt es künftig einen Deckel – und das trifft insbesondere Behinderte in therapeutischen Wohngemeinschaften. Behindertenvertreter fordern darum Ausnahmen für Menschen mit Behinderung, wie sie auch für ältere Menschen im Entwurf vorgesehen sind.

Auch von der Verpflichtung, vor Inanspruchnahme der Sozialhilfe das eigene Vermögen aufzubrauchen, sollen Behinderte ausgenommen werden, so die Forderung. Das werde für die „Finanzierung notwendiger Hilfsmittel“ wie etwa Rollstühle benötigt.

Auf der anderen Seite ist ein Zuschlag von 150 Euro für Menschen mit Behinderung vorgesehen.

Einschränkungen für Zuwanderer

EU-Bürger und Drittstaatsangehörige haben erst nach fünf Jahren im Land Anspruch auf den vollen Bezug, früher nur dann, wenn sie Arbeit haben. Einen Abzug gibt es für Zuwanderer ohne Deutschkenntnisse: 300 Euro werden nicht mehr ausbezahlt, sondern etwa in einen Deutschkurs investiert. Einzelpersonen erhalten damit nur noch 560 Euro – so wenig wie derzeit nur in Oberösterreich.

Subsidiär Schutzberechtigte werden aus der Sozialhilfe überhaupt ausgeschlossen, das verstoße gegen EU-Recht, so die Kritik.

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Erzeugung von mehr Kriminalität

Ebenfalls ausgeschlossen werden Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurden – und zwar auch, wenn ihnen die Strafe zur Gänze oder zum Teil bedingt nachgesehen wird. Ihnen wird die Sozialhilfe nach Verbüßung ihrer Haftstrafe für einen gleich langen Zeitraum versagt.

Das sorgt für massive Kritik sämtlicher Experten, von Bewährungshelfern bis hin zu Justizvertretern. Die Betroffenen würden dadurch „in eine Lage der Perspektivlosigkeit“ geraten, „womit sich das Gefährdungspotenzial, neuerlich in die Kriminalität abzugleiten, signifikant erhöht“, warnt etwa Gerhard Jelinek, der Präsident des Wiener Oberlandesgerichts.

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