Impfung statt Test: Wie lange muss der erste Stich her sein?
Geimpfte werden schon bald Getesteten gleich gestellt. Ein entsprechender Beschluss soll in einer Sondersitzung des Nationalrats am Montag fallen.
Die Sitzung ist laut KURIER-Informationen für 13 Uhr geplant, vorher - um 9.30 Uhr - soll der Gesundheitsausschuss tagen und das Gesetz aus dem Gesundheitsministerium diskutieren.
Damit werden sich Geimpfte bei den ab 19. Mai anstehenden Lockerungsschritten etwa im Veranstaltungsbereich und der Gastronomie Tests ersparen. Dass die SPÖ der Koalition die notwendige Mehrheit sichert (auch im Bundesrat, der am 6. Mai tagt), gilt als fix.
Das Gesetz ist damit die Basis für den Grünen Pass, der in seiner digitalen Form erst im Juni kommen soll.
Freiheiten erlöschen wieder
Frei bewegen - ohne Testen - sollen sich Geimpfte übrigens schon ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich können. Wer also schon am 19. Mai ausgehen will, muss seine erste Impfung spätestens am 27. April erhalten haben.
Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker kritisiert das - es sei zu befürchten, dass Erstgeimpfte nicht zur zweiten Impfung gehen, wenn nach der ersten schon alles erlaubt ist. "Das wäre fatal, weil man weiß, dass sich die volle Wirkung erst mit der zweiten Impfung entfaltet", sagt er zum KURIER.
Bei der SPÖ sieht man das ähnlich - verweist aber darauf, dass dies nicht im Gesetzestext, sondern in einer späteren Verordnung vom Minister zu klären sei. "Wenn die Regierung ein Gesamtkonzept hat, dann kann man sich erwarten, dass sie auch dafür eine Antwort hat.", sagt Gesundheitssprecher Philip Kucher.
Eine Option wäre, dass die Freiheiten erlöschen, wenn die zweite Dosis nicht nach einer bestimmten Frist verabreicht wird.
Aber auch nach dem Zweitstich wird ein Ablaufdatum gesetzt, nämlich nach sechs Monaten. Die Impfstoffe sind noch zu jung, es gibt also noch keine Erfahrungen, ob sie länger schützen. Die Dauer wird angepasst, sobald wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Opposition wartet auf Text
Ein Gesetzesentwurf liegt der Opposition noch nicht vor, heißt es auf Nachfrage. Offen sind zudem noch datenschutzrechtliche Fragen zum Grünen Pass in seiner digitalen Form am Handy. Diese gilt es auf den EU-weiten "Green Pass", der auch über die Landesgrenzen hinweg Freiheiten bieten soll, abzustimmen.