Cobra-Affäre: Auch Nehammer ist "Verdächtiger"
Bundeskanzler Karl Nehammer wird in der so genannten Cobra-Affäre als "Verdächtiger" geführt, berichtet das profil. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg beschäftigt sich bis heute mit dem Verdacht des Amtsmissbrauchs. Worum geht es?
Im März 2022 haben zwei Personenschützer der Spezialeinheit „Cobra“ nach einem Einsatz bei der Ehefrau des Kanzler mit ihrem Dienstwagen einen Unfall verursacht. Dabei entstand zwar nur ein Blechschaden - allerdings waren die Beamten alkoholisiert; der SPÖ-Nationalratsabgeordnete Reinhold Einwallner brachte zu der Causa eine parlamentarische Anfrage ein.
Anonym angepatzt
In der Anfrage zitierte der Parlamentarier ein anonymes Schreiben eines angeblichen Cobra-Beamten, in dem einerseits behauptet wurde, dass Cobra-Personenschützer zu Tätigkeiten herangezogen würden, die nicht ihrer Aufgabe entsprechen würden. Andererseits hieß es darin, dass – um den Alko-Vorfall zu vertuschen – dahingehend interveniert worden sei, die Dienstzeiten der Beamten nachträglich so zu verändern, damit die Angelegenheit offiziell in deren Freizeit fallen würde.
Was an diesem Vorwurf stimmt, versucht die Staatsanwaltschaft nun zu klären. Wie es auf Anfrage des KURIER am Freitag in Korneuburg hieß, werden nach wie vor "mehrere Personen in dem Verfahren als Verdächtige geführt". Ob auch Kanzler Karl Nehammer darunter ist, wollte bei der Staatsanwaltschaft niemand bestätigen. "Es gibt keine Auskünfte über Namen".
6 Cobra-Beamte erhielten Post
Aus gut informierten Kreisen war aber zu erfahren, dass fast jeder im Umfeld des unrühmlichen Zwischenfalles bereits als Verdächtiger im Verfahren geführt wird. Neben Kanzler Nehammer auch mittlerweile sechs Cobra-Beamte, darunter auch der Direktor der Anti-Terroreinheit, Bernhard Treibenreif, und Vorgesetzte der beiden Unfalllenker.
Sie wurden kürzlich nach Paragraf 50 der Strafprozessordnung darüber informiert, dass sie Beschuldigtenrechte haben. "Jeder Beschuldigte ist durch die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft sobald wie möglich über das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren und den gegen ihn bestehenden Tatverdacht sowie über seine wesentlichen Rechte im Verfahren (§§ 49, 164 Abs. 1) zu informieren", heißt es dazu in dem Schreiben.
Im Kern geht es um den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Beweismittelunterdrückung und Beweismittelfälschung. Die betroffenen Beamten sollen demnächst von Ermittlern des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zu den Vorwürfen einvernommen werden. Alle Beteiligten bestreiten die Anschuldigungen vehement. Es seien im Nachhinein keine Dienstpläne der Beamten abgeändert worden.