Politik/Ausland

Pilgern mit Immunisierung: Wenn der Glaube allein für Mekka nicht ausreicht

Während die Christen ihre Fastenzeit mit dem Osterfest beendet haben, steht gläubigen Muslimen auf der ganzen Welt der „heiße Monat“ erst bevor. Das Fasten während des Ramadan ist eine der fünf Säulen des Islam – und dementsprechend wichtig. Mit dem Auftakt am Abend des 13. April ziehen aber auch im zweiten Jahr der Pandemie einige Probleme auf.

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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt nun ausdrücklich vor einem Anstieg der Corona-Infektionszahlen während des Fastenmonats. Wenn die Gläubigen nach Sonnenuntergang zum gemeinsamen Fastenbrechen im großen Kreis zusammenkommen, sei die Ansteckungsgefahr besonders groß. Einige Länder wie Ägypten kündigten bereits an, die üblichen Ramadan-Tafeln, an denen ärmere Menschen kostenlos speisen können, auch heuer zu verbieten.

30 Tage dauert der Ramadan heuer. Beginn ist im Abend des 13. April, das Ende des Fastenmonats markiert der 12. Mai.

Die Regeln: Im Ramadan sollen Muslime fasten, mehr beten und für wohltätige Zwecke spenden. Von Sonnenaufgang bis -untergang ist Essen, Trinken und Rauchen  untersagt. Davon ausgenommen 
sind Reisende, Schwangere, stillende Mütter, Kinder, Alte und Kranke.

Das große Fest: Nach Ende des Ramadan findet das Fest des Fastenbrechens ist. Es handelt sich dabei um den zweithöchsten islamischen Feiertag.
 

Gleichzeitig betonen viele muslimische Mediziner auf der ganzen Welt, dass Impfen keinen Verstoß gegen die Fastenregeln darstelle. Das Tempo bei der Immunisierung soll durch das religiöse Fest auf gar keinen Fall gedrosselt werden.

Eine entsprechende Immunisierung ist nun auch für den Einlass nach Mekka, laut Überlieferung die Geburtsstadt des Propheten Mohammed, eine Grundvoraussetzung. Dies teilten die saudi-arabischen Behörden im Vorfeld des Ramadan mit. Denn gerade im Fastenmonat ist die heilige Stadt des Islam im Westen Saudi-Arabiens ein beliebtes Ziel für Muslime.

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Für die Teilnahme an der so genannten „kleinen Pilgerfahrt“ (Umra) gelten im Jahr 2021 neben dem islamischen Glaubensbekenntnis drei Kriterien: Einlass wird demjenigen gewährt, der entweder bereits beide Teilimpfungen erhalten hat; zumindest einmal in den jüngsten 14 Tagen geimpft worden ist; oder eine Corona-Infektion bereits überstanden hat. Überprüft wird dies mittels offizieller App, die in Saudi-Arabien seit Monaten schon den Zugang zu Shopping Malls und Restaurants regelt.

Für das Königreich, das derzeit die höchsten Infektionszahlen seit September verzeichnet, gelten die Regelungen rund um den Ramadan als Probelauf für Mitte Juli. Dann steht der Hadsch auf dem Programm. Die „große Pilgerfahrt“ nach Mekka stellt für den autoritären Wüstenstaat Jahr für Jahr eine wichtige Einnahmequelle dar. 2019, im letzten Jahr vor der Pandemie, nahmen 2,6 Millionen Gläubige aus aller Welt die Mühen der Wallfahrt auf sich. Ein Jahr später waren lediglich 10.000 Einheimische zugelassen – unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen. Wie viele im zweiten Jahr der Pandemie nach Mekka pilgern dürfen, ist derzeit noch unklar.

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In Sachen Impfungen liegt Saudi-Arabien im arabischen Raum weiterhin nicht im Spitzenfeld. Während das autoritäre Riesenreich auf 100 Einwohner gerechnet bisher weniger als 15 Impfdosen verabreicht hat, kommen etwa die Vereinigten Arabischen Emirate auf 87 Dosen. Auch deshalb locken Städte wie Dubai oder Abu Dhabi mittlerweile wohlhabende Impftouristen aus aller Welt in die Wüste. Wer um die 45.000 Euro locker machen kann, erhält zusätzlich zur Schutzimpfung auch einen mehrwöchigen Aufenthalt in einer Luxusunterkunft samt First-Class-Flug.

Der kleine Haken daran: Das weltweit begehrte Vakzin von Biontech/Pfizer erhält laut britschem Telegraph nur derjenige, der eine Aufenthaltsgenehmigung in den Emiraten vorweisen kann. Der gewöhnliche Tourist müsse sich mit dem chinesischen Impfstoff von Sinopharm begnügen. Davon soll es bald reichlich geben: Die Emirate wollen demnächst selbst mit der Produktion beginnen.