Chronik/Wien

Wiener Linien: Einheitspreis für Studenten, Stadt übernimmt Kosten

Die Wiener Linien gleichen den Preis für die Semesterkarte an: Das Ticket schlägt für das Sommersemester für Studierende mit 75 Euro zu Buche, egal ob man in Wien über einen Hauptwohnsitz verfügt oder nicht. Der Verkauf startet am 16. Jänner und das Ticket ist von 1. Februar bis einschließlich 30. Juni 2023 gültig.

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Stadt kommt für Kosten auf

Die Wiener Linien waren aufgrund einer Diskriminierung beim Semesterticketkauf gerichtlich verurteilt worden. Eine Karte für Studierende unter 26 mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens kostete zuletzt 150 Euro. Nun können alle Studierenden das Ticket um 75 Euro online kaufen, an einer Ticketstelle kostet es 78 Euro.

Den Wiener Linien entgeht durch die Vergünstigung freilich Geld. Welchen Anteil Studierende ohne Hauptwohnsitz in Wien beim Ticketverkauf ausmachen, will man mit Verweis auf laufende Gerichtsverfahren nicht beantworten. Die nun ausbleibende Summe werde aber von der Stadt beglichen, wie man auf KURIER-Anfrage mitteilt.

Im Büro von Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ), das für die Wiener Linien als Tochtergesellschaft der Wiener Stadtwerke zuständig ist, kann man ebenfalls noch keine Größenordnung nennen. Man müsse den Ticketverkauf abwarten.

Rückzahlung von 375 Euro pro Student

Angesichts einer Sammelklage von mehr als 16.400 Studierenden über die Plattform ticketerstattung.at könnten auf die Stadt noch weit größere Zahlungen zukommen.

Auslöser sind drei Einzelklagen: Nach einem ersten Urteil im Dezember 2021 legten die Wiener Linien Berufung ein. Das Urteil wurde im September  2022 vollumfänglich bestätigt, womit eine Revision beim Obersten Gerichtshof nicht möglich ist. Den Studierenden wurden jeweils 375 Euro Entschädigung zugesprochen. 

Auf Nachfrage bestätigen die Wiener Linien einen vierten bereits abgeschlossenen Fall. Der Klage wurde in erster Instanz stattgegeben. Man legte Berufung ein, zog diese aber wieder zurück. Über die Gründe schweigt man. 

Ob auch die Ansprüche der anhängigen Sammelklage ausbezahlt werden, ist offen. Die Entschädigungen würden sich auf mehrere Millionen Euro belaufen. „Sobald es diesbezüglich eine Klärung gibt, wird das Verkehrsunternehmen über die weiteren Schritte informieren“, hieß es per Aussendung.

Die Rechtsauslegung sei mehrdeutig, wie man betont. Verwiesen wird dabei auf ein ebenfalls rechtskräftiges Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen  im Frühjahr 2022. In dem Fall wurde keine Ungleichbehandlung festgestellt.